Bei beA Expert wird die Störung noch als bestehend angezeigt:
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- 31.01.2024, 14:40
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- Thema: beA Störung
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- 31.01.2024, 06:35
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Vielen Dank für die Erläuterungen! Die Vollstreckungsklausel wurde erteilt + Zustellung ist bereits erfolgt.
Ich bin immer wieder begeistert, wie sich die Forenteilnehmer hier gegenseitig unterstützen. Danke an alle Antwortenden!
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- 30.01.2024, 14:49
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- Thema: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
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- 30.01.2024, 14:15
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- Thema: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Jetzt hat der Mandant mir einen Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit aus Juni 2023 vorgelegt, über den nach seinen Angaben noch nicht entschieden worden ist. Dort steht für den Leistungszeitraum Juni als Leistungsbetrag 0,00 € und dazu eben der Hinweis, dass darüber noch nicht entschieden wor...
- 30.01.2024, 12:57
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- Thema: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Ich muss jetzt noch klären, ob der Mandant im Juni Krankengeld erhalten hat. E-Mail ist raus, mal gucken, was er schreibt. Schlafstörungen habe ich auch, unter anderem wegen solcher Akten. :wecker Selbst wenn es im Juni kein Krankengeld, sondern Arbeitslosengeld gegeben hätte, wäre dann doch das nac...
- 30.01.2024, 12:13
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- Thema: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
So, jetzt konnte ich die die AU-Bescheinigungen prüfen. Für die Tage im Juni ist eine Erstbescheinigung wg. akuter Belastungsstörung ausgestellt worden. Im April/Mai ging es um Schlafstörungen, da gab es eine Erst- und eine Handvoll Folgebescheinigungen.
- 30.01.2024, 12:07
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Im Terminsprotokoll steht es nicht, das hat der gegnerische RA mehrfach in seinen Schriftsätzen erwähnt und wir haben immer wieder entgegengehalten, dass die Mutter keine Fachkompetenz hat, um das zu beurteilen und die Bemerkung im Termin kein ärztliches Attest ersetzt.
- 30.01.2024, 11:45
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Der Arbeitgeber meint, der Arbeitnehmer sei im Juni krank gewesen, weil dessen Mutter während der Verhandlung (ja, er hatte die zum Gerichtstermin mitgenommen) ausgerufen habe, dass der Sohn mit den Nerven völlig fertig gewesen sei. Ich möchte die Akte eigentlich nur noch entsorgen.
- 30.01.2024, 11:42
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- Thema: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
@mrsgoalkeeper: Gute Frage Aus den hier vorliegenden AU-Bescheinigungen kann ich das nicht erkennen.
- 30.01.2024, 11:40
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
@paralegal: Danke für Deine Unterstützung! Das Urteil hilft mir schon mal weiter, falls von Seiten des Arbeitgebers noch Einwendungen kommen sollten. :knutsch Ich werde jetzt versuchen, den Netto-Betrag lt. der erteilten Gehaltsabrechnungen zu vollstrecken und sobald ich den Titel zurückhabe, das Ar...