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- 06.01.2015, 13:26
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: GmbH-Kosten
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Re: GmbH-Kosten
Stimmt... Mit den Listen hab ich mich vertan...
- 06.01.2015, 11:49
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Sicherungshypothek Sozialamt
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Re: Sicherungshypothek Sozialamt
Sicher kannst Du das...
- 06.01.2015, 11:48
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: GmbH-Kosten
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Re: GmbH-Kosten
Also ich versuche mal, das der Reihe nach abzuhandeln: zu 1: hier hast Du m. E. einmal 30.000,00 € für die EURO-Umstellung und für die Übernahmeerklärung des neuen Geschäftsanteils 217,70 € zu 2: keine Kosten zu 3: Wert: 31.500,00 € zu 4: keine Kosten zu 5: Was wird angemeldet? zu 6: keine Kosten zu...
- 06.01.2015, 09:44
- Forum: Gesellschaftsrecht
- Thema: Ergänzungspfleger bei KG
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Re: Ergänzungspfleger bei KG
Im neuen Jahr würde ich gern nochmal auf meine Frage zurückkommen
- 05.01.2015, 16:58
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Sicherungshypothek Sozialamt
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Re: Sicherungshypothek Sozialamt
Also eine Sicherungshypothek ist immer ohne Brief... (§ 1184 BGB).
Dann hoffe ich mal, dass Deine Kommune sowas hat. Mir haben die damals gesagt: "Ein Muster? Wie kommen Sie darauf, dass wir dafür ein Muster hätten...?"
Dann hoffe ich mal, dass Deine Kommune sowas hat. Mir haben die damals gesagt: "Ein Muster? Wie kommen Sie darauf, dass wir dafür ein Muster hätten...?"
- 05.01.2015, 13:29
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Sicherungshypothek Sozialamt
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Re: Sicherungshypothek Sozialamt
Also wir haben da als Mustervorlage eine Grundschuld für die ansässige Sparkasse genommen. Da Du aber eine Sicherungshypothek machen sollst, kann man m. E. das Muster einfach umformulieren.
Wichtig ist, dass die Sicherungshypothek für die Kommune, sprich die Stadt bewilligt wird...
Wichtig ist, dass die Sicherungshypothek für die Kommune, sprich die Stadt bewilligt wird...
- 05.01.2015, 10:52
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Auflösung KG
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Re: Auflösung KG
Den Gesellschafterbeschluss kannst Du m. E. nicht abrechnen, weil er gar nicht erforderlich gewesen wäre...
- 05.01.2015, 09:54
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Niederschrift oder Eigenurkunde
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Re: Niederschrift oder Eigenurkunde
Wenn in der Urschrift im Rubrum die "Erschienenen zu 3." gestrichen sind, könnte man natürlich auch einen Berichtigungsvermerk nach § 44 a Absatz 2 BeurkG machen. Musst dann halt alle Stellen im Vertrag "vorher und nachher" aufführen und der Vermerk wird dann vielleicht 3 Seiten ...
- 05.01.2015, 09:10
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Niederschrift oder Eigenurkunde
- Antworten: 9
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Re: Niederschrift oder Eigenurkunde
Ich denke, dass eine notarielle Eigenurkunde ausreichen dürfte, weil von wem will der Notar denn eine Niederschrift aufnehmen?
Das soll jetzt kein Vorwurf sein aber hat der Notar beim Beurkunden nicht aufgepasst? Weil dann hätte das doch eigentlich auffallen müssen?
Das soll jetzt kein Vorwurf sein aber hat der Notar beim Beurkunden nicht aufgepasst? Weil dann hätte das doch eigentlich auffallen müssen?
- 05.01.2015, 08:10
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Titelumschreibung; Bezifferung der Forderung
- Antworten: 17
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Re: Titelumschreibung; Bezifferung der Forderung
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