Wenn die GmbH bereits gelöscht ist, dann gibt es keinen Liquidator mehr. Die Gesellschaft existiert dann nicht mehr.
Einen Liquidator gibt es nur solange die Gesellschaft aufgelöst- aber noch nicht gelöscht - ist.
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- 16.09.2019, 10:23
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Liquidator herausfinden
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- 13.09.2019, 10:41
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Unterbevollmächtigung
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Re: Unterbevollmächtigung
mit ihm ist vereinbart, dass er eine pauschale, gering bekommt. Also dann die 3401 dann besser streichen? Fraglos. Man kann doch keine Gebühr geltend machen, die überhaupt nicht entstanden ist. Und sofern man fiktive Kosten geltend machen will, sind diese auch als solche zu kennzeichnen. Hier schei...
- 13.09.2019, 10:38
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenfestsetzung gegen Beteiligten im Erbscheinsverfahren
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Re: Kostenfestsetzung gegen Beteiligten im Erbscheinsverfahren
Die Gebühr würde also auch stehen, wenn der Bruder keinen Antrag gestellt hätte. Und genau deshalb sind die Kosten nicht erstattungsfähig. Die richterliche Kostengrundentscheidung regelt auch nur wer die Kosten dem Grunde nach zu tragen hat und sagt nichts darüber aus, ob es überhaupt erstattungsfä...
- 12.09.2019, 15:19
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Zahlungsfrist Gerichtskosten nach Widerspruch
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- 12.09.2019, 13:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Unterbevollmächtigung
- Antworten: 8
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Re: Unterbevollmächtigung
Wenn du einen Unterbevollmächtigten im eigenen Namen beauftragst, dann verdient dieser nach §5 RVG die Terminsgebühr für dich. Die Kosten des Unterbevollmächtigten sind dann aber grundsätzlich keine Kosten der Partei und daher im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigungsfähig (vgl. OLG Stu...
- 09.09.2019, 15:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Verfahrenspflegschaft - Fertigung Kostenabrechnung
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Re: Abrechnung Verfahrenspflegschaft - Fertigung Kostenabrechnung
Ich halte die Erstellung des Vergütungsantrages für nicht vergütungsfähig.
Diese wird im eigenen Interesse gefertigt und nicht in der Funktion als Verfahrenspfleger. Da keine Tätigkeit als Verfahrenspfleger vorliegt, kann es auch keine Vergütung dieser Tätigkeit geben.
Diese wird im eigenen Interesse gefertigt und nicht in der Funktion als Verfahrenspfleger. Da keine Tätigkeit als Verfahrenspfleger vorliegt, kann es auch keine Vergütung dieser Tätigkeit geben.
- 09.09.2019, 10:52
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Eigentümergrundschuld als Finanzierungsgrundschuld
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Re: Eigentümergrundschuld als Finanzierungsgrundschuld
Wenn die Finanzierungsvollmacht dies zulässt (ins. Befreiung von §181 BGB erteilt wurde), dann ist das möglich. Es handelt sich dann halt nicht um Eigentümergrundschulden, sondern um Fremdgrundschulden für den Käufer. Wenn man eine Eigentümergrundschuld bestellt, dann steht sie dem jetzigen Eigentüm...
- 06.09.2019, 15:43
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Aufrechnungserklärung Gegenseite mit KFB
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Re: Aufrechnungserklärung Gegenseite mit KFB
Kann das Gericht tatsächlich mit der Begründung von @Husky die Vergütungsfestsetzung ablehnen? Ich habe es gerade zufällig herausgefunden. Nach MüKo ZPO, 5. Auflage, §126 Rn. 16 geht das (unter Verweis auf OLG München NJW-RR 1998, 214, KG KGR 2009, 516; LG Würzburg JurBüro 1987, 1193 und OLG Münche...
- 05.09.2019, 16:13
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Wert für Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag
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Re: Wert für Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag
Zu den Kosten kann ich nichts sagen, da gibt es hier Andere die wesentlich mehr wissen. Ein Erbverzicht ist erbfolgerelevant und daher nach §34a BeurkG beim ZTR zu registrieren. Das Original verbleibt beim Notar. Nur Testamente und - soweit es dort nicht von den Parteien ausgeschlossen ist - Erbvert...
- 05.09.2019, 14:52
- Forum: Insolvenz
- Thema: Trotz InsO Streitwertbeschwerde und nun Kostenfestsetzung
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Re: Trotz InsO Streitwertbeschwerde und nun Kostenfestsetzung
Das Verfahren dürfte nach §240 ZPO unterbrochen sein. Eine Kostenfestsetzung kann währenddessen nicht stattfinden.
Zudem dürfte eure Vollmacht nach §117 InsO erloschen sein.
Zudem dürfte eure Vollmacht nach §117 InsO erloschen sein.