Den Jahresverdienst durch 12 teilen und mal 3 nehmen.
Hinzu kommt der eingeklagte Betrag.
Und es ist in Ausnahmefällen trotz § 12 a Abs. I ArbGG möglich, die Anwaltsvergütung einzuklagen, z.B. bei einer vorsätzlichen Schädigung.
Habe ich aber erst 2 mal in 18 Jahren gesehen.
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