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von Jana47
02.10.2013, 10:47
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Auswärtsgebühr PC
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Re: Auswärtsgebühr PC

50 EUR : 6 sind ja 8,33333 EUR, bedeutet für mich abrunden auf 8,33 EUR pro Partei, auch wenn in der Summe dann 1 Ct fehlt. Allerdings erstelle ich die Kostenrechnung "per Hand", also ohne Software. War Dein Chef denn auch außerorts und sind viell. auch Fahrtkosten aufzusplitten? Vielleich...
von Jana47
02.10.2013, 10:17
Forum: Erbrecht
Thema: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
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Re: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE

Die Ehegatten bestimmen sich zunächst zu Vollerben und treffen dann eine Vor-/Nacherbenbestimmung nach dem Letztlebenden von ihnen (falls der Überlebende von ihnen keine eigene Verfügung trifft. Ich hatte Deinen ersten Post so verstanden, dass der überlebende Ehgatten grundsätzlich frei bestimmen ka...
von Jana47
02.10.2013, 09:51
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Vorkaufsrecht Mieter
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Re: Vorkaufsrecht Mieter

Ich würde eine die vermietete Wohnung betreffende auszugsweise Ausfertigung an den Mieter schicken (Abschrift reicht eigentlich, aber wegen zweiter Wohnung im KV und des Zshg Ausfertigung/Original im Rechtsverkehr ...).
Zum Ablauf z.B. Krauß, Imm.Recht 6.Aufl. RN 1738 u. RN1741
von Jana47
01.10.2013, 17:15
Forum: Erbrecht
Thema: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
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Re: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE

Lach ...kommt mir bekannt vor. :)
Mal sehen, ob wir jeweils pünktlich in den Feierabend kommen ... ;)
von Jana47
01.10.2013, 16:43
Forum: Erbrecht
Thema: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
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Re: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE

Plumbum, klingt gut :)
Genieß den Sonnenschein!
von Jana47
01.10.2013, 16:08
Forum: Erbrecht
Thema: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
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Re: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE

Ich denke, man kann auch im gemeinschaftlichen Testament Vor- und Nacherbschaft regeln. Wenn ich es richtig verstehe: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Vollerben ein, wobei der Letztlebenden in seinen Verfügung über den Nachlass frei ist. Trifft er keine eigene Verfügung von Todes wegen soll ...
von Jana47
01.10.2013, 12:26
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Vorkaufsrecht für Angehörige
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Re: Vorkaufsrecht für Angehörige

Ah!
Hm, § 51 verweist ja auf den Wert der Sache und damit auf § 46 GNotKG. Da man nach dem neuen Gesetz nicht einmal mehr bei einer bedingten Rückauflassungsvormerkung einen Abschlag vornehmen kann, denke ich, dass das Gericht den Wert nach § 46 GNotKG (oder § 48 GNotKG?) bestimmen wird.
von Jana47
01.10.2013, 11:36
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Vorkaufsrecht für Angehörige
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Re: Vorkaufsrecht für Angehörige

Ich verstehe das mit dem wirtschaftlichen Wert nicht wirklich. Ein Vorkaufsrecht an einem Grundeigentum müsste doch grundsätzlich einen Wert haben (auch wenn im Rahmen des Vertrages keine Berücksichtigung bei den Notarkosten erfolgt). Für die Eintragung einer solchen Vormerkung wird das Gericht mein...