Die zuständige Anwältin fragt danach.
Sie möchte den Schuldner damit zum Schluss noch einmal "ärgern", weil ja jeder in das Vollstreckungsportal einsehen kann, somit auch neue evtl. Vermieter, Arbeitgeber, Verkäufer etc..
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- 29.08.2014, 10:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: nachträgliche Eintragung in das Vollstreckungsportal
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- 29.08.2014, 10:20
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: nachträgliche Eintragung in das Vollstreckungsportal
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Re: nachträgliche Eintragung in das Vollstreckungsportal
Danke für die Antwort! Die EV trägt das Aktenzeichen aus 2012, obwohl erst am 28.03.2013 abgeben, also nach altem Recht, ich bin davon ausgegangen, dass die nach altem Recht abgegebenen EV´s nach wie vor bei den örtlich zuständigen Gerichten/Schuldnerverzeichnissen abgerufen werden müssen. Werden di...
- 29.08.2014, 09:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: nachträgliche Eintragung in das Vollstreckungsportal
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nachträgliche Eintragung in das Vollstreckungsportal
Einen wunderschönen guten Morgen! Ich habe eine "alte" Vollstreckungsakte auf den Tisch bekommen, um zu prüfen, was hier noch getan werden kann. Vermögensauskunft des Schuldners am 28.03.2013: Hieraus ergebende Vollstreckungsmöglichkeiten: Rentenanwartschaften, Steuererstattungen, Konten (...
- 29.04.2014, 13:07
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Widerspruch Mahnbescheid
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Re: Widerspruch Mahnbescheid
Ich würde beim Gericht anrufen und versuchen, es zu erfragen.
- 11.04.2014, 10:09
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Hilfe!! Pfüb und VZV!!!
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Re: Hilfe!! Pfüb und VZV!!!
okay ... und warum schicke ich mein vorläufiges Zahlungsverbot, wenn denn der Drittschuldner in Hamburg ist und Schuldner in Dresden, erst nach Hamburg zur Zustellung? Wäre doch fatal, wenn das VZV erst dem Schuldner zugestellt werden würde und danach dem Drittschuldner. oder haben wir uns falsch ve...
- 10.04.2014, 14:15
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Hilfe!! Pfüb und VZV!!!
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Re: Hilfe!! Pfüb und VZV!!!
Das zuständige Gericht (Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher) für das vorläufige Zahlungsverbot ist der Sitz des Drittschuldners. Erst wird an den Drittschuldner zugestellt, dann an den Schuldner.