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von farbenseele
06.10.2009, 20:49
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Unterhaltspfändung 2 Gläubiger
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Zugriffe: 1048

Eigentlich beides, sowohl rückständige als auch laufende für beide Kinder. Die große Tochter ist allerdings erst im Sommer 18 geworden, vielleicht ziehen Mutter und Tochter mit und man könnte den Volljährigenunterhalt jetzt einbisschen vernachlässigen. Immerhin geht es um viel Geld! Ich denke, dass ...
von farbenseele
06.10.2009, 20:40
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Unterhaltspfändung 2 Gläubiger
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Zugriffe: 1048

Dann würde sich nämlich die Titelumschreibung auch erübrigen!!!
von farbenseele
06.10.2009, 20:40
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Unterhaltspfändung 2 Gläubiger
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Zugriffe: 1048

Hallo Ernie, danke für die schnelle Antwort. Darf ich dann mit dem dann umgeschriebenen Titel für das volljährige Kind den kompletten rückständigen Unterhalt pfänden oder nur ab Volljährigkeit? Und alles davor für die Mutter? Habe nämlich an anderen Stellen gelesen, dass man bis zur Volljährigkeit f...
von farbenseele
06.10.2009, 19:59
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Unterhaltspfändung 2 Gläubiger
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Zugriffe: 1048

Unterhaltspfändung 2 Gläubiger

Hallo Ihr Lieben, ich hoffe auf Eure Hilfe! Ich muss eine neue Unterhaltssache bearbeiten, was dem Grunde nach eigentlich immer viel Spass macht! Aber wie das so ist, immer wieder was Neues: Es ist ein Unterhaltstitel vorhanden. Zum damaligen Zeitpunkt waren beide Kinder minderjährig und durch die K...