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- 05.11.2013, 12:32
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenrechnung an Gegenseite
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Re: Kostenrechnung an Gegenseite
Die 76,25 € sind hälftige vorgerichtliche Kosten, der Rest wurde von der Gegenseite bereits beglichen.
- 05.11.2013, 12:24
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenrechnung an Gegenseite
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Kostenrechnung an Gegenseite
Hallo Leute, ich habe ein Problem und zwar haben wir ein Urteil, aber das Kostenfestsetzungsverfahren wird nicht betrieben, da die Gegenseite auf die Einlegung der Berufung etc. verzichtet hat und uns aufgefordert hat, denen unsere Kostenrechnung zur Überprüfung sowie Zahlung zu übersenden. Im Urtei...
- 10.06.2013, 12:31
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Re: Arrest beantragen
Wir haben bereits einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schulder erwirkt und möchten diesen im Wege eines Arrestes geltend machen. Geht das?
Im Gesetz ist immer nur das Urteil benannt.
Im Gesetz ist immer nur das Urteil benannt.
- 06.06.2013, 11:23
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- 06.06.2013, 11:08
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Re: MB beantragen
Ja, dass wurde er.
Also ab Datum der 1. Mahnung und die teilweise Zahlung lasse ich außen vor.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Also ab Datum der 1. Mahnung und die teilweise Zahlung lasse ich außen vor.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
- 06.06.2013, 10:59
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Re: MB beantragen
Ich berechne meine Verzugszinsen doch ab Fälligkeit der Rechnung und nehme nur den Restbetrag dafür, richtig?
- 06.06.2013, 10:39
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MB beantragen
Hallo, ich habe eine ganz blöde Frage und zwar muss ich einen Mahnbescheid beantragen und weiß nicht ab wann ich die Zinsen berechnen soll... :oops: Der Sachverhalt: Wir haben offene Kostenrechnungen aus 2011 und der Schuldner hat bereits einen Teil auf die älteste Rechnung gezahlt. Der Rest ist noc...
- 04.06.2013, 16:09
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- 04.06.2013, 15:55
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- Thema: Arrest beantragen
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Re: Arrest beantragen
Wir können den Arrest nicht beantragen, da wir bereits einen vollstreckungsfähigen Titel haben.
Der Arrest kann nur beantragt werden, wenn kein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt, habe ich das jetzt richtig verstanden?
So interpretiere ich das Gesetz.
Der Arrest kann nur beantragt werden, wenn kein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt, habe ich das jetzt richtig verstanden?
So interpretiere ich das Gesetz.
- 04.06.2013, 15:47
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Re: Arrest beantragen
Gibts irgendwie ein Vordruck oder so was ähnliches, womit man den Arrest bei Gericht beantragen kann?