Klasse. Danke.Feldhamster hat geschrieben: ↑12.02.2020, 13:16Ich würde beide Jobcenter anschreiben, um keine weitere Zeit zu verlieren.
Die Namen der GF sind häufig im Impressum der Homepages zu finden.
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- 12.02.2020, 13:47
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Mahnbescheid gegen JobCenter?!
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Re: Mahnbescheid gegen JobCenter?!
- 12.02.2020, 08:44
- Forum: Rsprg. Zwangsvollstreckung, Insolvenz etc.
- Thema: Einholung Bonitätsauskünfte 0,3 Gebühr Nr. 3309
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- 12.02.2020, 08:41
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Mahnbescheid gegen JobCenter?!
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Re: Mahnbescheid gegen JobCenter?!
Ich habe in solchen Fällen immer den GF des Jobcenters angeschrieben, den Sachverhalt dargelegt, Kopien unserer Schreiben mit Kostenrechnung und Mahnschreiben beigefügt und den GF gebeten, sich der Sache anzunehmen und für die Erstattung der Kosten Sorge zu tragen. Das hat immer geklappt. MB hast d...
- 11.02.2020, 10:33
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Mahnbescheid gegen JobCenter?!
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Mahnbescheid gegen JobCenter?!
Wir haben gegen einen Bescheid des JobCenters Rechtsmittel eingelegt. Das JobCenter hat diesem vollumfänglich stattgegeben und uns schriftlich mitgeteilt, dass die uns im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten auf Antrag erstattet werden, .... jetzt kommts... soweit sie notwendig und nachgewiesen...
- 11.02.2020, 10:24
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Gehaltserhöhung - wie viel mehr kann man angeben?
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Re: Gehaltserhöhung - wie viel mehr kann man angeben?
Ich denke auch, so ärgerlich wie es ist, bei der Vergleichsverhandlung das Gehalt der Kollegin mit ins Spiel zu bringen. Das ist eine Information die Du hast und die kannst Du ggf. aus dem Ärmel ziehen falls das Gespräch einen ungeplanten Verlauf nehmen sollte. Wie hier schon erwähnt wurde ist es wi...
- 13.11.2019, 11:59
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- Thema: Zwangsvollstreckungsauftrag über beA
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Re: Zwangsvollstreckungsauftrag über beA
Die einzige Erleichterung ist, dass bei Vollstreckungsbescheiden unter 5.000 EUR der Titel nicht mitgeschickt werden muss, wenn versichert wird, dass er beim Gläubiger vorliegt. Das steht eigentlich ganz genau in §754a ZPO. Ansonsten ist weiterhin die Ausfertigung des Titels im Original zu übersend...
- 13.11.2019, 11:57
- Forum: beA
- Thema: Zwangsvollstreckungsauftrag über beA
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Re: Zwangsvollstreckungsauftrag über beA
Wie macht Ihr das denn "später", wenn eine frühere ZV erfolglos war oder die ZV vorher mit einem Pfüb versucht wurde... also schon einige ZV-Kosten entstanden sind die es zu belegen gilt?
Ich werde das jetzt auch mal versuchen. Schöner Thread.
Hinweis an mich: BEA stärker nutzen
Ich werde das jetzt auch mal versuchen. Schöner Thread.
Hinweis an mich: BEA stärker nutzen
- 12.11.2019, 08:37
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland
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Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland
Alles gut, war nur eine Idee wie ich schon schwierige Fälle erledigen konnte. Ich sitze ja auf dem selben Stuhl und kann das nachvollziehen.
- 07.11.2019, 11:47
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland
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Re: Schuldner lebt im Ausland, gemeldet in Deutschland
Hast Du mal darüber nachgedacht dem Schuldner ein Vergleichsangebot zu machen? So mit dem Hinweis, dass evtl. innerhalb der Familie der Betrag X zur Verfügung gestellt wird (ggf. in drei Raten o.ä.) und Ihr nach Zahlung dieses Betrages auf die Restforderung verzichtet? Irgendwas was sich auch für ih...
- 07.11.2019, 11:42
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Ratenzahlungsantrag an Unterhaltsvorschussbehörde?
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Re: Ratenzahlungsantrag an Unterhaltsvorschussbehörde?
Solange dein Chef noch im Urlaub ist würde ich erst mal bei dem Amt vorfühlen. Du kannst es doch einfach anschreiben und sagen, dass die finanziellen Mittel nicht ausreichen und fragen, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Bis die Antwort kommt ist dein Chef wieder da.