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- 28.11.2017, 13:32
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- Thema: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
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Re: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
Das habe ich schon gemacht Dann schick ich denen das kommentarlos vorab per Fax?
- 28.11.2017, 13:16
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Re: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
Okay...also nochmal für ganz helle Birnen wie mich :nachdenk Ich kann ein VZV selbst erstellen (so wie wir es z.B. zuletzt 2012 gemacht haben), Fließtext, Schuldner + Gläubiger + Drittschuldner + Forderungsbezeichnung + Anspruchsbegründung + bitte um Zustellung an Drittschuldner und Schuldner...und ...
- 28.11.2017, 12:56
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Re: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
Sehe ich das richtig, dass ich ( in meinem Fall 2x für jede Bank 1x) das ZV-Formular nehmen muss und dann unter J ein Kreuzchen bei "für die folgenden Forderungen": Kostenfestsetzungsbeschluss [...] angeben muss? Muss hier auch schon die Höhe eingetragen werden und alle bisher aufgelaufene...
- 28.11.2017, 12:46
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Re: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
Ich danke Dir Gibts dafür jetzt auch einen Vordruck den man nehmen muss? In unserem Programm ist für ds VZV noch nichts hinterlegt.
Wenn ich mich recht erinnere brauche ich dafür keinen Titel...richtig? Sondern nur die Forderungsaufstellung beifügen?
Wenn ich mich recht erinnere brauche ich dafür keinen Titel...richtig? Sondern nur die Forderungsaufstellung beifügen?
- 28.11.2017, 12:28
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Re: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
@mücki: Hatte ich überlegt...und dann war ich mir so unsicher ob das eine "dumme" Frage ist und das vllt. nur bei Arbeitgebern geht.
Mache ich ein Vorläufiges Zahlungsverbot für jede Bank oder eins für beide? Und kann ich die Kosten dann im PfÜB mit geltend machen?
Mache ich ein Vorläufiges Zahlungsverbot für jede Bank oder eins für beide? Und kann ich die Kosten dann im PfÜB mit geltend machen?
- 28.11.2017, 12:13
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Re: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
Muss man das im Antrag denn irgendwie speziell beantragen? Und was meinst Du mit "selbst durch den Gerichtsvollzieher"? Weitere Frage: Im PfÜB selber steht, dass eine Postfachangabe nicht zulässig ist...für eine der Banken wurde nun aber speziell für die Pfändungsabteilung ein Postfach gen...
- 28.11.2017, 11:51
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Pfändung Banken unterschiedliche Städte
Es geht um einen Schuldner mit zwei unterschiedlichen Konten/Banken in zwei unterschiedlichen Städten... Ich nehme natürlich beide in einen Pfüb mit auf, weiß aber nicht auf welchem Konto der Schuldner mehr Geld hat...wenns blöd läuft wird erst das eine Konto dichtgemacht wo wenig bis nichts drauf i...
- 06.11.2017, 09:56
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- Thema: Herausgabeanspruch verweigert
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Re: Herausgabeanspruch verweigert
Ach du meine Güte... Schade ich fand das ziemlich frech und hätte gerne etwas entsprechendes auf gleichem Level erwidert. Aber wenn die Aussichten auf Erfolg nicht gegeben sind, dann muss ich das wohl so hinnehmen -.-
- 03.11.2017, 16:34
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- Thema: Herausgabeanspruch verweigert
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Herausgabeanspruch verweigert
Hey ihr Lieben schon im Wochenende!?, folgender Sachverhalt: Wir haben für unseren Mandanten nach Bezahlung die Herausgabe eines entwerteten Kostenfestsetzungsbeschlusses bei der Gegenseite gefordert; die gegnerischen Rechtsanwälte weigern sich nun unter Bezugnahme auf den § 371 Satz 2 BGB im Hinbli...
- 25.10.2017, 10:49
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- Thema: Was für eine Institution ist ein Pflegedienst?
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Re: Was für eine Institution ist ein Pflegedienst?
Also zur Info: Eine Creditreformauskunft war die Lösung, da stand das Gründungsdatum drin