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Re: Insolvenz
Kleiner Tipp am Rande: Ruf doch mal beim InsVw/Treuhänder an und frage nach, ob die angebliche Forderung angegeben wurde. Vielleicht wurde die Forderung ja angegeben (für den Forderungseinzug) und es gab Gründe für die nichterfolgte Geltendmachung.
- 11.03.2021, 06:03
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Re: Vollstreckungsmöglichkeiten etc.
Danke Dir! Das würde heißen, der Sohn, gvd. Eltern wäre mein Drittschuldner. Nach deiner Schilderung der Sohn. Wenn die Pfändungsfreibeträge hier nicht gelten, bedeutet das dann, ich kann den vollen Lohn mit 900,00 € pfänden, der auf dem Konto des Sohnes eingeht? Ja sowie alle weiteren Zahlungen di...
- 10.03.2021, 19:48
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Re: Räumung + Pfändung mit anschl. VAK
Die Aufbewahrung sollte kein Problem sein. Im Zweifel verbleiben die Sachen den Monat noch in der Wohnung. Vielen Dank auf jeden Fall, du hast mir sehr geholfen.
- 10.03.2021, 09:05
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Re: Vollstreckungsmöglichkeiten etc.
Ich würde den Auszahlungsanspruch gegenüber dem Sohn pfänden. Für Zahlungen auf Konten Dritter gelten nämlich die Pfändungsfreibeträge nicht.
Re: Insolvenz
So verändert sich der Sachverhalt vollständig. Zum Einen: Es muss geprüft werden, auf welcher Grundlage das Honorar überhaupt zurückgefordert wird und ob die Verjährung durch die Einleitung des Mahnverfahrens überhaupt wirksam gehemmt werden konnte. Das zu prüfen und zu beurteilen ist deine Aufgabe...
- 08.03.2021, 17:59
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Re: Räumung + Pfändung mit anschl. VAK
Nein, Haftbefehlsantrag wurde zurückgenommen (dauert derzeit zu lange).
Aus Kosten- und Zeitgründen würde sich die beschränkte Räumung anbieten. Aber mein Chef ist da offen, falls sich die unbeschränkte R. als bessere Variante erweisen sollte.
Aus Kosten- und Zeitgründen würde sich die beschränkte Räumung anbieten. Aber mein Chef ist da offen, falls sich die unbeschränkte R. als bessere Variante erweisen sollte.
- 08.03.2021, 11:13
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Räumung + Pfändung mit anschl. VAK
Hallo zusammen, irgendwie komme ich heute mit mir selbst nicht klar. Ich soll einen Räumungsauftrag erstellen, während der Räumung soll der GVZ gleich nach pfändbarer Habe gucken und die ggf. "mitnehmen" und im Anschluss die VAK abnehmen. Und jetzt habe ich ein Brett bzgl. der Reihenfolge...
- 08.03.2021, 09:40
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Re: Gültigkeit bestehender Pfüb bei Eigentümerwechsel (Drittschuldner)
Nachtrag: Obwohl es nette Menschen gibt, die das auch mitteilen.
- 08.03.2021, 09:13
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Re: Gültigkeit bestehender Pfüb bei Eigentümerwechsel (Drittschuldner)
Guten Morgen, Ihr seid im Rahmen der Drittschuldnererklärung ja ohnehin zur Auskunftserteilung verpflichtet. Da würde ich dann auch gleich mitteilen, dass das Objekt veräußert wurde, ggf. auch wann Eigentümerwechsel ist, sofern bekannt. Wenn ihr das nicht mitteilt, kommt ohnehin irgendwann eine Nac...
Re: Insolvenz
Ergänzung: Die Frage ist dann eben nur, was mit dem Erlös passiert.