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- 19.01.2017, 13:46
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Erledigungserkläurung im Mahnverfahren
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Re: Erledigungserkläurung im Mahnverfahren
Ne, das ist nicht angekreuzt. Aber die Gegenseite kann doch den Antrag auf mündliche Verhandlung stellen und die dadurch entstehenden Kosten und die weiteren Gerichtskosten müssten wir dann tragen.
- 19.01.2017, 12:47
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Erledigungserkläurung im Mahnverfahren
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Erledigungserkläurung im Mahnverfahren
Hallo zusammen, ich bin neu hier und noch etwas unbeholfen. Bitte seht es mir nach, falls diese Frage hier schon mal gestellt wurde... Folgener Fall: Wir haben Ende 2016 Mahnbescheid beantragt (zwecks Verjährungshemmung). Ein paar Tage später zahlt der Antragsgegner den vollen Betrag (HF, Zinsen, GK...