LuzZi hat geschrieben:Das Gericht hat volkommen recht. Es sind auch zwei Angelegenheiten, ergo gibt es natürlich auch ein neues Aktenzeichen. Für Klage und Einstweilige erhälst du immer zwei verschiedene Aktenzeichen.
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Bei einer Einstellung zahlt immer der Mandant, bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse. Wenn die Mandantin nichts hat, dann soll sie halt Raten zahlen oder ihr stundet ihr die Forderung, je nachdem was für eine Mandantin das ist, ob langjährig oder mit guten Mandaten sonst. Hätte ich nciht besse...
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