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von icerose
22.10.2015, 14:35
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: mehrere Auftraggeber, nur einer RSV
Antworten: 7
Zugriffe: 545

Re: mehrere Auftraggeber, nur einer RSV

das Aufteilen würden wir aus Kulanz machen.... :nachdenk das ist so aber nicht richtig. Beide Mdten haben euch beauftragt, oder? Versuch mal, der RSV die ganze Rechnung überzuhelfen. Die werden dir was husten. Genauso der andere Mdt, solltest du ihm die komplette Rechnung aufgeben. ZUgegeben, die A...
von icerose
22.10.2015, 14:18
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: mehrere Auftraggeber, nur einer RSV
Antworten: 7
Zugriffe: 545

Re: mehrere Auftraggeber, nur einer RSV

:wink1 Hallo,
Nadaa hat geschrieben: Aber die RSV wird mir doch 'nen Vogel zeigen, wenn die die Erhöhung für Mdt B mitzahlen müssen oder? :kopfkratz
Ganz sicher.
Korrekterweise rechnest du vollständig ab, abzüglich Zahlung auf Kfb, und teilst den Rest durch 2.
LG
von icerose
21.10.2015, 15:21
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: keine Motivation mehr
Antworten: 87
Zugriffe: 11452

Re: keine Motivation mehr

:wink1 hallo, Pilgirm, wer zahlt denn die Weiterbildungen? Ggf. könnten das ja wenigstens deine Chefs übernehmen? Das können die sogar steuerlich absetzen. Wenn du einen Erfahrungsbericht möchtest, dann lies weiter: Ich selbst habe knapp zwei Jahre lang vierteljährlich das Gespräch gesucht, wurde ab...
von icerose
19.10.2015, 14:12
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Stimmt mein Streitwert?
Antworten: 1
Zugriffe: 240

Re: Stimmt mein Streitwert?

:wink1 Hallo, sveta.
Ja, die beiden festgesetzten Werte werden zusammengerechnet.
LG ;)
von icerose
14.10.2015, 15:30
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Vollstreckungsversuch Wohnungswechsel
Antworten: 7
Zugriffe: 476

Re: Vollstreckungsversuch Wohnungswechsel

Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, Pepples, aber wenn zwischen den beiden Aufträgen 20 Jahre liegen (nach dem Ausgangsbeitrag), kommen mir doch Zweifel daran. Mir auch. Erst recht, wo es doch in § 15 Abs. 5 S. 2 RVG heißt: "²Ist der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt,...
von icerose
05.10.2015, 09:40
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Antrag u. a. Drittauskünfte...Schuldner unbekannt verzogen..
Antworten: 2
Zugriffe: 962

Re: Antrag u. a. Drittauskünfte...Schuldner unbekannt verzog

:thx , das bringt mich doch schon ein Stück weiter. ;)
von icerose
02.10.2015, 12:56
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Einspruch gegen Versäumnisurteil, KR und KFA
Antworten: 9
Zugriffe: 1898

Re: Einspruch gegen Versäumnisurteil, KR und KFA

könnte klappen. Kfa wird so durchgehen, die hätten sonst die UBV-Kosten gekürzt.
Allerdings hab ich nie in der Abrechnung intern mit dem UBV bei Gebührenteilung die 0,65 Gebühr drin. Mach ich da etwa was falsch??? :oops:
Das wäre ja richtig doof...
von icerose
02.10.2015, 11:50
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Abrechnung bei Rücknahme ZV-Auftrag?
Antworten: 3
Zugriffe: 572

Re: Abrechnung bei Rücknahme ZV-Auftrag?

Hallo, ja du kannst ganz normal die 0,3 Nr. 3309 abrechnen. Wird die Partei nur nicht erstattet bekommen. GV-Kosten sind eher unwahrscheinlich, aber ja, auch die würden ggf. an der Partei hängen bleiben.
LG ;)
von icerose
02.10.2015, 11:47
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Antrag u. a. Drittauskünfte...Schuldner unbekannt verzogen..
Antworten: 2
Zugriffe: 962

Antrag u. a. Drittauskünfte...Schuldner unbekannt verzogen..

Hallo, Leute, ich muss mal eine vielleicht doofe Frage stellen: Ist es ok, wenn der GV mit Abnahme VAK, EMA-Ermittlung und auch Einholung Drittauskünfte beauftragt ist, diese aber nicht einholt, weil der Schuldner in Fall 1 ohne EMA-Ermittlungen und in Fall 2 mit EMA "unbekannt verzogen" i...
von icerose
01.10.2015, 16:46
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Einspruch gegen Versäumnisurteil, KR und KFA
Antworten: 9
Zugriffe: 1898

Re: Einspruch gegen Versäumnisurteil, KR und KFA

so sieht deine Rechnung gut aus (die Beträge hab ich nicht nachgerechnet ;) ). Ach mann, der UBV!!! :patsch Wenn der die 1,2 TG abrechnet, kannst du sie in deiner Rechnung nicht mehr ansetzen (die Gebühr entsteht ja nur einmal). Zur Abrechnung des UBV und der RSV: hmmm, hab sowas selten bis gar nich...