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- 22.10.2015, 14:35
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: mehrere Auftraggeber, nur einer RSV
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Re: mehrere Auftraggeber, nur einer RSV
das Aufteilen würden wir aus Kulanz machen.... :nachdenk das ist so aber nicht richtig. Beide Mdten haben euch beauftragt, oder? Versuch mal, der RSV die ganze Rechnung überzuhelfen. Die werden dir was husten. Genauso der andere Mdt, solltest du ihm die komplette Rechnung aufgeben. ZUgegeben, die A...
- 22.10.2015, 14:18
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: mehrere Auftraggeber, nur einer RSV
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- Zugriffe: 545
Re: mehrere Auftraggeber, nur einer RSV
Hallo,
Korrekterweise rechnest du vollständig ab, abzüglich Zahlung auf Kfb, und teilst den Rest durch 2.
LG
Ganz sicher.Nadaa hat geschrieben: Aber die RSV wird mir doch 'nen Vogel zeigen, wenn die die Erhöhung für Mdt B mitzahlen müssen oder?
Korrekterweise rechnest du vollständig ab, abzüglich Zahlung auf Kfb, und teilst den Rest durch 2.
LG
- 21.10.2015, 15:21
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: keine Motivation mehr
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- Zugriffe: 11452
Re: keine Motivation mehr
:wink1 hallo, Pilgirm, wer zahlt denn die Weiterbildungen? Ggf. könnten das ja wenigstens deine Chefs übernehmen? Das können die sogar steuerlich absetzen. Wenn du einen Erfahrungsbericht möchtest, dann lies weiter: Ich selbst habe knapp zwei Jahre lang vierteljährlich das Gespräch gesucht, wurde ab...
- 19.10.2015, 14:12
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Stimmt mein Streitwert?
- Antworten: 1
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Re: Stimmt mein Streitwert?
Hallo, sveta.
Ja, die beiden festgesetzten Werte werden zusammengerechnet.
LG
Ja, die beiden festgesetzten Werte werden zusammengerechnet.
LG
- 14.10.2015, 15:30
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckungsversuch Wohnungswechsel
- Antworten: 7
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Re: Vollstreckungsversuch Wohnungswechsel
Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, Pepples, aber wenn zwischen den beiden Aufträgen 20 Jahre liegen (nach dem Ausgangsbeitrag), kommen mir doch Zweifel daran. Mir auch. Erst recht, wo es doch in § 15 Abs. 5 S. 2 RVG heißt: "²Ist der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt,...
- 05.10.2015, 09:40
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Antrag u. a. Drittauskünfte...Schuldner unbekannt verzogen..
- Antworten: 2
- Zugriffe: 962
Re: Antrag u. a. Drittauskünfte...Schuldner unbekannt verzog
, das bringt mich doch schon ein Stück weiter.
- 02.10.2015, 12:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Einspruch gegen Versäumnisurteil, KR und KFA
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Re: Einspruch gegen Versäumnisurteil, KR und KFA
könnte klappen. Kfa wird so durchgehen, die hätten sonst die UBV-Kosten gekürzt.
Allerdings hab ich nie in der Abrechnung intern mit dem UBV bei Gebührenteilung die 0,65 Gebühr drin. Mach ich da etwa was falsch???
Das wäre ja richtig doof...
Allerdings hab ich nie in der Abrechnung intern mit dem UBV bei Gebührenteilung die 0,65 Gebühr drin. Mach ich da etwa was falsch???
Das wäre ja richtig doof...
- 02.10.2015, 11:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Abrechnung bei Rücknahme ZV-Auftrag?
- Antworten: 3
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Re: Abrechnung bei Rücknahme ZV-Auftrag?
Hallo, ja du kannst ganz normal die 0,3 Nr. 3309 abrechnen. Wird die Partei nur nicht erstattet bekommen. GV-Kosten sind eher unwahrscheinlich, aber ja, auch die würden ggf. an der Partei hängen bleiben.
LG
LG
- 02.10.2015, 11:47
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Antrag u. a. Drittauskünfte...Schuldner unbekannt verzogen..
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Antrag u. a. Drittauskünfte...Schuldner unbekannt verzogen..
Hallo, Leute, ich muss mal eine vielleicht doofe Frage stellen: Ist es ok, wenn der GV mit Abnahme VAK, EMA-Ermittlung und auch Einholung Drittauskünfte beauftragt ist, diese aber nicht einholt, weil der Schuldner in Fall 1 ohne EMA-Ermittlungen und in Fall 2 mit EMA "unbekannt verzogen" i...
- 01.10.2015, 16:46
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Einspruch gegen Versäumnisurteil, KR und KFA
- Antworten: 9
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Re: Einspruch gegen Versäumnisurteil, KR und KFA
so sieht deine Rechnung gut aus (die Beträge hab ich nicht nachgerechnet ;) ). Ach mann, der UBV!!! :patsch Wenn der die 1,2 TG abrechnet, kannst du sie in deiner Rechnung nicht mehr ansetzen (die Gebühr entsteht ja nur einmal). Zur Abrechnung des UBV und der RSV: hmmm, hab sowas selten bis gar nich...