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- 10.03.2014, 19:58
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung der Beratungshilfegebühren in Familienrecht
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Re: Anrechnung der Beratungshilfegebühren in Familienrecht
Also kann ich, wenn ich in einem Beratungshilfeschein mit 4 verschiedene Angelegenheiten habe 4X abrechnen? Jetzt muss ich das nur noch meinerChefin erklären, aber ich leg die Entscheidung von JSunny vor, dann glaubt sie mir das garantiert. Wollte am Anfang mal so abrechnen und dann sagte sie mir, d...
- 10.03.2014, 19:37
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- Thema: Verwalten von Urteilen
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Re: Verwalten von Urteilen
Super, wenn ich dir weiterhelfen konnte
- 07.03.2014, 20:29
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühr nur Akteneinsicht
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Re: Gebühr nur Akteneinsicht
für die schnelle Antwort...
okay Mittelgebühr wäre zu hoch ^^
okay Mittelgebühr wäre zu hoch ^^
- 07.03.2014, 20:09
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- Thema: Verwalten von Urteilen
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Re: Verwalten von Urteilen
@lupes Wie wäre es wenn Du eine Beiakte anlegst? Ich würde alle Beschlüsse im Original o.s. in die Beiakte einpflegen. Die Beschlüsse entweder mit Trenntstreifen (Aktenstreifen) trennen und die Trennstreifen mit der jeweiligen Pr.-Nr. der Hauptakte beschriften. Oder die Beschlüsse halt in Klarsichth...
- 07.03.2014, 19:54
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- Thema: Anrechnung der Beratungshilfegebühren in Familienrecht
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Re: Anrechnung der Beratungshilfegebühren in Familienrecht
Von einer Erhöhung habe ich noch nie was gehört.... ich hätte jetzt nur einmal abgerechnet ???
Mache ich auch immer so (eine Abrechnung pro Beratungshilfeschein, sodass ich auch nur einmal Anrechne....) mach ich das die ganze Zeit falsch?
- 07.03.2014, 19:39
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- Thema: Gebühr nur Akteneinsicht
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Re: Gebühr nur Akteneinsicht
Ich frag mal nach, weil es mich interessiert @Adora Belle also würdest Du in einen solchen Fall folgende Gebühren verlangen (hab ich Dich richtig verstanden) 4302 Nr. 2 VV RVG (MG = 108,00 EUR) Dokumentenpausch. Nr. 7000 VV RVG Auslagenpausch. Nr. 7002 VV RVG 12,00 € Aktenversendungspausch. (falls a...