ja schon klar, aber können die einfach wegen Geringfügigkeit die Pfändung nicht weiter vormerken?
was ist, wenn er meint, da jetzt einen Haufen Batzen Geld einzuzahlen?
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- 09.02.2017, 11:44
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: wegen Geringfügigkeit Pfändung nicht vorgemerkt?
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- 09.02.2017, 11:24
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: wegen Geringfügigkeit Pfändung nicht vorgemerkt?
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wegen Geringfügigkeit Pfändung nicht vorgemerkt?
Hallo. folgendes: PfÜB an Sparkasse zugestellt, DS-Erklärung erhalten mit folgendem Inhalt: "Der Schuldner steht mit uns nicht in laufender Geschäftsverbindung. Es besteht lediglich obiges Sparguthaben (0,57 Euro). Wegen der Geringfügigkeit des Guthabens haben wir uns die Pfändung nicht weiter ...
- 03.01.2017, 14:49
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zweitausfertigung PfÜB
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Zweitausfertigung PfÜB
Hallo, folgendes: Wir hatten Anfang September Antrag auf Erlass eines PfÜB gestellt, Ende September teilte uns das Gericht mit, dass der PfÜB erlassen und an das zuständige Gericht zur Zustellung weitergeleitet wurde. Nunmehr stellt sich heraus, dass der PfÜB aber nie beim zuständigen Gericht angeko...
- 09.11.2016, 14:17
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Reparaturgesetz zur ZPO
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Reparaturgesetz zur ZPO
Liebe Leute,
eine kurze schnelle Frage: Wann tritt das sog. Reparaturgesetz zur ZPO in Kraft. Wurde ja wohl schon beschlossen am 22.09.2016.
Streite mich mit einem Gerichtsvollzieher nämlich nach wie vor um die Frage, ob der Gläubiger die Gebühren die Zustellung der Eintragsanordnung zu tragen hat.
eine kurze schnelle Frage: Wann tritt das sog. Reparaturgesetz zur ZPO in Kraft. Wurde ja wohl schon beschlossen am 22.09.2016.
Streite mich mit einem Gerichtsvollzieher nämlich nach wie vor um die Frage, ob der Gläubiger die Gebühren die Zustellung der Eintragsanordnung zu tragen hat.
- 28.09.2016, 08:36
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenfestsetzung gegenüber eigenem Mandanten
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Kostenfestsetzung gegenüber eigenem Mandanten
folgendes Problem: Arbeitsgerichtliches Verfahren beendet und gegenüber Mandant abgerechnet. Die Rechtsschutzversicherung hat den Großteil der Rechnung bezahlt, bis auf die Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. Trotz mehrfacher schriftlicher und telefonischer Aufforderung hat der Mandant die Selbstbeteiligu...
- 23.08.2016, 10:13
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Entgelt Zustellung Gerichtsvollzieher
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Re: Entgelt Zustellung Gerichtsvollzieher
jetzt habe ich doch noch was gefunden:
OLG Koblenz hat entschieden, dass für die Zustellung der Eintragungsanordnung keine Gebühren erhoben werden dürfen, diese Gebühren trägt die Staatskasse (Zustellung wird ja von Amts wegen durchgeführt und nicht auf Betreiben/Antrag der Partei)
OLG Koblenz hat entschieden, dass für die Zustellung der Eintragungsanordnung keine Gebühren erhoben werden dürfen, diese Gebühren trägt die Staatskasse (Zustellung wird ja von Amts wegen durchgeführt und nicht auf Betreiben/Antrag der Partei)
- 16.08.2016, 14:52
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Rücknahme MB nach Teil-Widerspruch
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Re: Rücknahme MB nach Teil-Widerspruch
wie ist das dann eigentlich mit dem VB, wird der dann abgeändert? da stehen die Zinsen ja schließlich noch mit drauf
- 16.08.2016, 12:52
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Rücknahme MB nach Teil-Widerspruch
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Re: Rücknahme MB nach Teil-Widerspruch
euch
wegen der Zinsen wollen wir echt kein streitiges Verfahren betreiben, da die Schuldnerin auch nicht von Rechtsanwälten vertreten wird, werden bei ihr auch keine Kosten entstanden sein
wegen der Zinsen wollen wir echt kein streitiges Verfahren betreiben, da die Schuldnerin auch nicht von Rechtsanwälten vertreten wird, werden bei ihr auch keine Kosten entstanden sein
- 16.08.2016, 12:41
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Rücknahme MB nach Teil-Widerspruch
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Re: Rücknahme MB nach Teil-Widerspruch
haben nicht dann wir die Kosten zu tragen, wenn wir den Mahnbescheid hinsichtlich der Zinsen zurücknehmen?
- 16.08.2016, 12:11
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Rücknahme MB nach Teil-Widerspruch
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Re: Rücknahme MB nach Teil-Widerspruch
der Antrag könnte dann also wie folgt lauten:
"In Sachen X/Y
nehmen wir für die Klägerin den Mahnbescheidsantrag hinsichtlich der Zinsansprüche aus der Hauptforderung und den Nebenforderungen zurück."
??????
"In Sachen X/Y
nehmen wir für die Klägerin den Mahnbescheidsantrag hinsichtlich der Zinsansprüche aus der Hauptforderung und den Nebenforderungen zurück."
??????