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- 07.09.2007, 17:35
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Außerg. Tätigkeit - Gerichtsver. - Außerg. Tätigkeit
- Antworten: 17
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Ich hätte so abgerechnet: 1,3 GG gem. 2300 + Post + Ust 1,0 Verfahrensgebühr gem. 3305 für MB abzüglich der 0,65 0,5 VG gem. 3308 + Post + USt 1,3 VG gem. 3100 abzüglich der 1,0 VG für den MB 1,2 TG gem. 3104 + Post + USt Da uns doch ansonsten die Postentgelte und die USt für das Mahnverfahren fehlen.
- 05.09.2007, 16:17
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Mahnbescheid in Italien zustellen lassen?
- Antworten: 14
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- 05.09.2007, 14:49
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Monierung in gerichtlichem Mahnverfahren
- Antworten: 7
- Zugriffe: 3734
Du müsstest nachschauen ob Du vielleicht im MB angegeben hast dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dann dürfte die Gg zu hoch sein, weil die MwSt mit drinnen ist. Bei Frage Nr. 1 brauchst Du nur etwas reinschreiben, wenn der Streitwert von Dir falsch angegeben wurde. Nr.4 sagt aus, dass d...
- 08.08.2007, 12:57
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Anmeldung zur Zwischenprüfung - Zeugnis
- Antworten: 9
- Zugriffe: 1538
- 27.06.2007, 14:44
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Mdt vorsteuerabzugsberechtigt - Re an Gegner Netto?
- Antworten: 19
- Zugriffe: 12127
Der Gegner bekommt nur eine Forderungsaufstellung, in der dargelegt wird was er an Verzugsschaden zu bezahlen hat. In der die Verzugszinsen, RA- Gebühren (ohne MwSt, wenn Mdt. vorsteuerabzugsberechtigt), evtl. Gerichtskosten einzeln aufgeschlüsselt werden. Das ist die Berechnung. Der eigener Mdt. be...