Hallo,
Du gehst in RA-Micro unter Adressen und dann unter Adressen austausch. Dort gibst Du unter "Beteiligten Adresse " die Nummer 1 ein und bei "Neue Adresse" die neue Meinst Du das?
LG:-)
Die Suche ergab 150 Treffer
- 12.03.2018, 12:12
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: Kanzlei ändern
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- Zugriffe: 869
- 09.03.2018, 18:25
- Forum: Insolvenz
- Thema: Verfahrensunterbrechung § 240 ZPO
- Antworten: 17
- Zugriffe: 3168
Re: Verfahrensunterbrechung § 240 ZPO
Du kannst Eure Forderung trotzdem noch anmelden. Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des Schlusstermins (wenn InsO-Verwalter die Schlussunterlagen einreicht) möglich. Es ist also überhaupt nicht schlimm, wenn die Frist im Eröffnungsbeschluss abgelaufen ist. Allerdings wird Eure Forderung dann in einem ...
- 08.03.2018, 20:19
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA Parteiauslage
- Antworten: 5
- Zugriffe: 875
Re: KFA Parteiauslage
Ich hatte noch kein Auslandsbezug aber auch in diesem Fall wäre nach JVEG abzurechnen. Ich würde das so machen Parteiauslagen für Mandant: § 5 JVEG Flugkosten XY nach XY und zurück Euro XY § 6 JVEG Aufwendungen Übernachtungskosten vom X bis X Euro XY Ich persönlich würde die Belege mitschicken, weil...
- 08.03.2018, 16:55
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA Parteiauslage
- Antworten: 5
- Zugriffe: 875
Re: KFA Parteiauslage
Hallo,
die kannst Du unter Eure Kosten (also nach Gesamtbetrag) mitaufnehmen. Einfach Absatz und Überschrift einfügen -> Parteiauslagen und dann diese mit den entsprechenden §§-Angaben auführen.
LG:-)
die kannst Du unter Eure Kosten (also nach Gesamtbetrag) mitaufnehmen. Einfach Absatz und Überschrift einfügen -> Parteiauslagen und dann diese mit den entsprechenden §§-Angaben auführen.
LG:-)
- 08.03.2018, 16:48
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung nach Berufungseinlegung und Rücknahme
- Antworten: 7
- Zugriffe: 2620
Re: Abrechnung nach Berufungseinlegung und Rücknahme
Sehe ich genau so. Deshalb habe ich nochmal so blöd nachgefragt.Adora Belle hat geschrieben:Soll wohl für Prüfung der Erfolgsaussichten sein. So eine Gebühr kann aber nur anfallen, wenn das Rechtsmittel nicht eingelegt wird.
Ansonsten wie @Pitt.
LG:-)
- 08.03.2018, 16:35
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung nach Berufungseinlegung und Rücknahme
- Antworten: 7
- Zugriffe: 2620
Re: Abrechnung nach Berufungseinlegung und Rücknahme
Hallo,
mal eine etwas blöde Frage, wegen was rechnest Du hier eine 2300 VV RVG ab? Ich sehe hier gar kein Anhaltspuntk dafür. Wir sind doch bereits im gerichtlichen Verfahren.
LG:-)
mal eine etwas blöde Frage, wegen was rechnest Du hier eine 2300 VV RVG ab? Ich sehe hier gar kein Anhaltspuntk dafür. Wir sind doch bereits im gerichtlichen Verfahren.
LG:-)
- 08.03.2018, 12:30
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Beratungsschein und Aufklärungspflicht
- Antworten: 8
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Re: Beratungsschein und Aufklärungspflicht
Hallo,
mal ganz unabhängig davon, man kann "nachträgliche" Beratungshilfe nur innerhalb einer vierwöchigen Frist nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit stellen. Sollte Eurer Mandant schon über diese vier Wochen liegen könnte es schwer für ihn werden.
LG:-)
mal ganz unabhängig davon, man kann "nachträgliche" Beratungshilfe nur innerhalb einer vierwöchigen Frist nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit stellen. Sollte Eurer Mandant schon über diese vier Wochen liegen könnte es schwer für ihn werden.
LG:-)
- 08.03.2018, 08:18
- Forum: GKG
- Thema: Gerichtkosten nach Scheidungsbeschluss bei Verfahrenskostenh
- Antworten: 3
- Zugriffe: 2127
Re: Gerichtkosten nach Scheidungsbeschluss bei Verfahrenskos
Hallo
wenn der Antragsgegner VKH erhalten hat, ist er von der Zhlg der Gerichtskosten befreit. Ihr bekommt die auf den Antragsgegner entfallenden Gerichtskosten von der Staatskasse zurück.
Die GK-Erstattung müsste somit automatisch erfolgen.
LG:-)
wenn der Antragsgegner VKH erhalten hat, ist er von der Zhlg der Gerichtskosten befreit. Ihr bekommt die auf den Antragsgegner entfallenden Gerichtskosten von der Staatskasse zurück.
Die GK-Erstattung müsste somit automatisch erfolgen.
LG:-)
- 07.03.2018, 21:40
- Forum: Insolvenz
- Thema: Anmeldung Forderung notwendig, wenn keine RSB beantragt?
- Antworten: 6
- Zugriffe: 1035
Re: Anmeldung Forderung notwendig, wenn keine RSB beantragt?
Hallo:)
die Kosten der nachträglichen Anmeldung betragen auch 20 Euro (neu) und nicht 15 Euro (alt).
Ansonsten seh ich es wie paralegal6
LG
die Kosten der nachträglichen Anmeldung betragen auch 20 Euro (neu) und nicht 15 Euro (alt).
Ansonsten seh ich es wie paralegal6
LG
- 05.03.2018, 16:03
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: vorläufige Vollstreckbarkeit Teil-VU und Teil-Endurteil
- Antworten: 3
- Zugriffe: 913
Re: vorläufige Vollstreckbarkeit Teil-VU und Teil-Endurteil
Vielen Dank für Deine schnelle Rückantwort. Die Formulierung steht wirklich so drin, das hat mich eben auch total verwundert, weil das auch meiner Ansicht nach so keinen Sinn gibt. Hab die Pfändung gleich beantragt. :thx Hallo, aber wenn das wirklich so sein sollte, dann würde ich das berichtigen l...