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- 15.10.2020, 10:44
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: § 52 Abs. 6 GNotKG wieviel Abschlag sollte man nehmen?
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§ 52 Abs. 6 GNotKG wieviel Abschlag sollte man nehmen?
Hallo zusammen, ich habe eine generelle Frage zu § 52 Abs. 6 GNotKG: Gemäß § 52 Abs. 6 GNotKG muss ich ja einen entsprechenden Abschlag nehmen bei Rechten, bei denen der Zeitpunkt des Beginns noch nicht feststeht. In meinem Fall habe ich u.a. Wohnungsrechte, Mitbenutzungsrechte, Wohnungsgewährungsre...