HALT!!! Meine Antwort war falsch! Ich bin von einer vorgerichtlichen Tätigkeit ausgegangen, die gab es ja aber hier gar nicht. SORRY! Ich hoffe ich hab dich nicht verunsichert.Suse hat geschrieben:genauZur hälfte jedoch max. 0,75
Was die Anrechnung angeht, guck nochmal, was bei Nr. 3305 VV steht