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von spatzn
21.08.2006, 08:33
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Forderungsanmeldung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Antworten: 19
Zugriffe: 3645

Tausend Dank für Eure Hilfe. Ich mach das dann so. Bis zum nächsten Mal.
von spatzn
18.08.2006, 11:23
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Forderungsanmeldung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Antworten: 19
Zugriffe: 3645

Nee, es handelt sich um unsere eigenen Kosten gegenüber ner ehemaligen Mandantin, die jetzt insolvenz ist. Und wir kriegen dann immer so ein Formular vom Insolvenzverwalter zugeschickt. Sind denn Hauptforderung aus Versäumnisurteil und Forderung aus Kfb. dasselbe? Kann aber Zinsen ja nicht zusammen ...
von spatzn
17.08.2006, 17:16
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Forderungsanmeldung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Antworten: 19
Zugriffe: 3645

Forderungsanmeldung im Verbraucherinsolvenzverfahren

Hallo, da Ihr mir das letzte Mal so gut geholfen habt, diesmal was zur Insolvenz. Ich mache gerade die 2. Forderungsanmeldung meines Lebens. Ich habe ein Versäumnisurteil und einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Muss ich jetzt bei 1 a (Formular) als Hauptforderung das Versäumnisurteil + Zinsen 1 b, da...
von spatzn
06.07.2006, 09:49
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Zinsen im außergerichtlichen Aufforderungsschreiben
Antworten: 7
Zugriffe: 1757

Vielen Dank für Eure Antworten. Habt mir sehr geholfen.
von spatzn
05.07.2006, 18:02
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Zinsen im außergerichtlichen Aufforderungsschreiben
Antworten: 7
Zugriffe: 1757

Zinsen im außergerichtlichen Aufforderungsschreiben

Hallo,

meine Frage: Habe den Schuldner angeschrieben Betrag nebst Zinsen seit 6.1.06 zu zahlen. Dieser zahlt mithin nur den Forderungsbetrag (ohne Zinsen) am 21.6.06. Ich soll ihn nun nochmal auffordern, die Zinsen zu zahlen. Ab wann, ab 6.1.06 oder ab 21.06.06?

Danke für Eure Hilfe.

Mfg, spatzn