Vielen Dank, ich werde darauf achten.
Ich bin erstmal froh überhaupt einen Versuch starten zu können.
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- 15.02.2018, 10:56
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
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- 15.02.2018, 10:01
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
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Re: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
Aahhh vielen lieben Dank für den Tipp
Habe gerade bei Gericht angerufen und ich soll dort einen Antrag stellen wegen Zustellung an den Arbeitgeber. Hoffentlich klappt das dann.
Habe gerade bei Gericht angerufen und ich soll dort einen Antrag stellen wegen Zustellung an den Arbeitgeber. Hoffentlich klappt das dann.
- 15.02.2018, 09:38
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
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Re: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
Der Arbeitgeber ist leider überhaupt nicht freundlich. Hatte schon mal ein sehr unangenehmes Gespräch mit dem.
Sonst muss ich einfach abwarten bis die Zahlungen des VU´s durch sind.
Trotzdem vielen dank für eure Hilfe.
Sonst muss ich einfach abwarten bis die Zahlungen des VU´s durch sind.
Trotzdem vielen dank für eure Hilfe.
- 14.02.2018, 14:33
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
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Re: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
Die haben wir hier ja nicht vorliegen.
- 14.02.2018, 14:08
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
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Re: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
Hallo :) Ich habe hier auch so ein verzwicktes Problem. Aus dem VU zahlt der Arbeitgeber fleißig Raten. Nun ist die Schuldnern unbekannt verzogen und ich konnte nirgends die aktuelle Anschrift ermitteln. Vom Gericht aus muss nämlich noch der KfB an die Schuldnerin zugestellt werden, damit wir dann a...
- 15.01.2018, 15:24
- Forum: Verfahrensrecht (ZPO)
- Thema: Versäumnisurteil innerhalb Frist zur Verteidigung ergangen
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Re: Versäumnisurteil innerhalb Frist zur Verteidigung ergang
Vielen Dank für deine Antwort
- 15.01.2018, 12:35
- Forum: Verfahrensrecht (ZPO)
- Thema: Versäumnisurteil innerhalb Frist zur Verteidigung ergangen
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Re: Versäumnisurteil innerhalb Frist zur Verteidigung ergang
Hallo
Ich habe mal eine kurze Frage zur Frist wegen des Einspruchs.
Frist beträgt ja ab Zustellung des VU 2 Wochen. Wie ist es, wenn der Bevollmächtigte anwesend war? Läuft dort ab Verkündung die 2 Wochen?
Ich habe mal eine kurze Frage zur Frist wegen des Einspruchs.
Frist beträgt ja ab Zustellung des VU 2 Wochen. Wie ist es, wenn der Bevollmächtigte anwesend war? Läuft dort ab Verkündung die 2 Wochen?
- 11.01.2018, 09:00
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Drittschuldner zahlt nicht
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Re: Drittschuldner zahlt nicht
Dankeschön
- 10.01.2018, 14:27
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Drittschuldner zahlt nicht
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Re: Drittschuldner zahlt nicht
Hallo in die Runde :) Ich habe da auch ein Problem..es wurde eine Arbeitgeberpfändung erfolgreich gefertigt...der Arbeitgeber hat fleißig gezahlt. Da die Schuldnerin weitere offene Forderungen hat wurde dort auch eine Arbeitgeberpfändung eingeleitet. Forderung A wurde komplett beglichen aber bei For...
- 11.08.2017, 10:58
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Hilfe für eine Umfrage
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Re: Hilfe für eine Umfrage
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