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von online
24.01.2016, 20:17
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Probezeit - Zahn-OP
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Re: Probezeit - Zahn-OP

Wahrscheinlich ist die Situation, wenn ein Anwalt beim Arzt ist, für den Arzt ähnlich anstrengend, wie sie es für einen Richter ist, wenn eine der Parteien Lehrer ist. :lol:
von online
24.01.2016, 20:13
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Löschung einer Vormerkung
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Re: Löschung einer Vormerkung

Volle Zustimmung zu Martin Filzeks Beitrag.

Der Irrglaube, der Eigentümer müsse auch bei Rechten der Abt. II die Löschung ausdrücklich bewilligen bzw ihr zustimmen (in der Form des § 29 GBO), scheint aber weit verbreitet zu sein.
von online
14.01.2016, 22:28
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Fragen zur Eintragung einer Grundschuld
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Re: Fragen zur Eintragung einer Grundschuld

Whoville hat geschrieben:Das bedeutet eher, dass die Grundschuld nunmehr ein Eigentümerrecht ist.

Vergleiche § 1168 BGB.
von online
10.01.2016, 13:46
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Festsetzung der Vergütung des beigeordneten RA
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Re: Festsetzung der Vergütung des beigeordneten RA

Wanida hat geschrieben:Hallo Ergo,

:lolaway :lolaway :lolaway

Hast Du keine Gebührentabelle? Und kein Rechtsanwaltsprogramm, das das berechnen kann? Und was meinst Du mit "veranschlagt"?
von online
09.01.2016, 17:01
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Festsetzung der Vergütung des beigeordneten RA
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Re: Festsetzung der Vergütung des beigeordneten RA

Siehe § 60 RVG. Die Vergütung richtet sich danach, wann Du den unbedingten Auftrag zur Erledigung der Angelegenheit erhalten hast bzw beigeordnet wurdest.
von online
01.01.2016, 19:10
Forum: Rsprg. RA Allgemein
Thema: Fristenkalender grds. nichts für Azubis!
Antworten: 4
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Re: Fristenkalender grds. nichts für Azubis!

Es ist eigentlich schlimm, dass der BGH so was überhaupt ausdrücklich entscheiden muss.
von online
15.12.2015, 19:14
Forum: PKH & Co. KG
Thema: Frage zu KFA
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Re: Frage zu KFA

So ähnlich würde ich auch denken. Kann es eine Art Zwischensumme der beiden Gebühren sein?
Oder es gibt eine Anlage, die Ihr nicht bekommen habt, weil kein Mehrstück eingereicht wurde. :kopfkratz
von online
19.11.2015, 21:20
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?
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Re: Öffentliche Zustellung erfolgt - und dann?

Also, da würde ich immer einen Antrag stellen lassen. Und der würde dann auch kommen. 8) Zumal, wenn es die erste öff. Zustellung in dem Verfahren ist, wie FeldKiel ja zuletzt geschrieben hat. Da muss ja sowieso etwas zu den Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung vorgetragen werden. Allgemein ...