sehe ich anders. der gvz darf die eigentumsverhältnisse doch gar nich prüfen, klar is der pfändbar.Immi hat geschrieben:demnach NICHT pfändba
grundsätzlich prüft er keine Eigentümsverhältnisse, wenn aber Dritteigentum evident ist, muss er dies beachten und darf nicht pfänden. Evtl. liegt dann eine Amtshaftung vor.