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von rip3000
09.03.2009, 17:21
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Pfändung eines finanzierten Kfz
Antworten: 26
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Immi hat geschrieben:
demnach NICHT pfändba
sehe ich anders. der gvz darf die eigentumsverhältnisse doch gar nich prüfen, klar is der pfändbar.

grundsätzlich prüft er keine Eigentümsverhältnisse, wenn aber Dritteigentum evident ist, muss er dies beachten und darf nicht pfänden. Evtl. liegt dann eine Amtshaftung vor.
von rip3000
09.03.2009, 17:11
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Pfändung eines finanzierten Kfz
Antworten: 26
Zugriffe: 9205

Hi Gabrielle, wozu brauchst du denn den Kfz-Brief?
von rip3000
09.03.2009, 13:10
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Pfändung einer Rückauflassungsvormerkung
Antworten: 4
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also ich denke die Vormerkung ist pfändbar, da sie im Grundbuch eingetragen ist. Dass die gesicherte Forderung (hier die der Rückauflassungsanspruch) bedingt ist, hindert die Entstehung der Vormerkung nicht, da sie auch zur Sicherung bedingter und zukünftiger Forderungen (§ 883 BGB) eingetragen werd...
von rip3000
09.03.2009, 12:46
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Pfändung eines finanzierten Kfz
Antworten: 26
Zugriffe: 9205

möglich ist doch die Pfändung des Anwartschaftsrechts. Soweit ich mich erinnern kann, erfolgt diese als Sach- und Rechtspfändung (sog. Doppelpfändung). Bei einer Sicherungsübereignung besteht jedoch nicht stehts ein Anwartschaftsrecht. Nur wenn die Sicherungsübereignung unter der auflösenden Bedingu...
von rip3000
02.03.2009, 14:00
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Gültigkeit: Vereinbarung vor not. KV
Antworten: 8
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evtl. ist der KV schon nach § 117 als Scheingeschäft nichtig.