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- 29.10.2009, 13:40
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Mehrere Einigungsgebühren? (gerichtlich und außergerichtlich
- Antworten: 3
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- 29.10.2009, 13:35
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Mehrere Einigungsgebühren? (gerichtlich und außergerichtlich
- Antworten: 3
- Zugriffe: 1867
Hallo Sandra, die Abrechnung müßte so aussehen: 1,3 Verfahrensgebühr aus 2.040,00 € 1,2 Termingebühr, aber aus 18.442,82 €, denn in dem Vergleichswert dürfte ja der Streitwert für den anhängigen Teil (2.040,00 €) enthalten sein. Daher keine Zusammenrechnung der beiden Werte. 0,8 Verfahrensgebühr aus...
- 28.10.2009, 15:52
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Aussetzung nach 149 ZPO
- Antworten: 3
- Zugriffe: 1102
- 22.10.2009, 13:04
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr
- Antworten: 12
- Zugriffe: 1848
Du müsstest zwei getrennte Abrechnungen machen: 1. außergerichtl. Tätigkeit: 2,5 GG + Auslagen + MwSt. 2. vorzeitig beendeter Klageauftrag: 0,8 VG abzgl. 0,75 Anrechnung GG 1,2 TG (fällt für den Fall, dass bereits Klageauftrag erteilt ist, auch außergerichtlich an, wenn Verhandlungen zur Vermeidung ...
- 20.10.2009, 11:04
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: PKH-Abrechnung Scheidungsverfahren
- Antworten: 9
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Hallo Elli, deine letzte Abrechnung ist schon richtig. Von der Beratungshilfegebühr brauchst du nur die 35,00 € anrechnen. Die kannst du bei der Verfahrensgebühr abziehen. Ich würde dann schreiben: ... abzgl. 1/2 Gebühr Nr. 2503 VV RVG. (Die Nummer solltest du nochmal nachgucken. Ich bin schon etwas...
- 19.10.2009, 13:20
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: PKH-Abrechnung Scheidungsverfahren
- Antworten: 9
- Zugriffe: 2743
Hallo Elli, die Abrechnung dürfte wie folgt aussehen: Verfahrensgebühr aus 8.150,00 € Termingebühr aus 13.150,00 € 1,5 Einigungsgebühr aus 5.000,00 € 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 5.000,00 € (unter Beachtung von § 15) Die vereinnahmte Beratungshilfegebühr müßte in der PKH-Liquidation angegeben w...
- 14.10.2009, 17:05
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Familiensache
- Antworten: 6
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Familiensache
Hallo,
also der Streitwert für die eA Unterhalt ist m. E. der 6-fache Monatswert.
LG
Rita
also der Streitwert für die eA Unterhalt ist m. E. der 6-fache Monatswert.
LG
Rita