Schließe mich der Meinung von Sway an. Schließlich war ja über die 2.100 € ein gerichtliches Verfahren anhängig, deswegen gibts nur ne 1,0 Einigungsgebühr über den Gesamtwert 8.400 €.
Ansonsten würde ich so abrechnen wie curry.
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- 26.02.2008, 21:22
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- 26.02.2008, 21:10
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- 21.02.2008, 21:41
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@Kimmy :zustimm: Zu belegen, dass eine Geschäftsgebühr angefallen ist (also Nachweis über außergerichtliche Tätigkeit), wäre ja nicht das Problem. Aber was ist, wenn es Streit über die Gebührenhöhe gibt? Der Antragsteller müsste dann darlegen, warum eben nicht eine 1,3 sondern eine höhere Geschäftsg...
- 21.02.2008, 20:38
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Da ist wohl ein unwissender Rechtspfleger am Werk! :baeh Da kann ich nur zustimmen. Wie hier einige schon geschrieben haben, gehört auch nach der BGH-Entscheidung vom 07.03.2007 die Geschäftsgebühr nach wie vor nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens und ist somit nicht festsetzbar. Die BG...
- 20.02.2008, 20:41
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- Thema: Schwieriger KFA o.O
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Die Kostenentscheidung im Berufungsverfahren hebt die KGE der ersten Instanz auf. Da gem. Berufungsurteil die Kosten der ersten Instanz gegeneinander aufgehoben wurden, brauchst du für die erste Instanz keinen KFA stellen (es sei denn, ihr habt Gerichtskosten eingezahlt; da ihr aber deinem Beitrag n...
- 19.02.2008, 19:51
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- Thema: PKH - Ratenbewilligung - Beschwerde
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Auch im BEschwerdeverfaren ist der Wert der Hauptsache maßgebend, soweit sich die Beschwerde gegen die Versagung der PKH oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Nr. 1 ZPO richtet. Genau das ist der Punkt. In § 124 Nr. 1 ZPO geht es um die Aufhebung wegen unrichtiger Darstellung des Streitverh...
- 18.02.2008, 20:20
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- Thema: PKH - Ratenbewilligung - Beschwerde
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heißt das, ich mach die differenz von pkh-vergütung und normalen gebühren beim mandanten geltend? kann ich zusätzlich noch die beschwerdegebühren gegenüber dem mandanten abrechnen? Würde ich beides so machen. Für die Beschwerde ne 0,5 Gebühr nach Nr. 3500 (wie du schon geschrieben hast). EDIT: Wobe...