Einfach den Schuldner anschreiben, dass er durch den Verzug auch die Mahnkosten zahlen muss. (Gleich mit Zahlungsdatum)
Ich denke, dass 10,00 € auch ok sind.
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- 13.02.2007, 18:15
- Forum: RVG bis 31.7.2013
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- Thema: EA + Hauptsacheverfahren im GewSchG
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Wir machen auch hauptsächlich Familienrecht und haben öfters eAO und Hauptsache, allerdings meistens Wohnungszuweisung und Kontaktverbot. Und da die eAO ja meistens nur für 6 Monate gilt, wäre es doch Schwachsinn, wenn man den Hauptsacheantrag zurücknehmen würde. Schließlich will man doch das Ganze ...
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Bei uns gehen an manchen Tagen nur ein paar Briefe raus. Zum Glück werden wir nicht nach der Masse der Briefe, die raus gehen, beurteilt. Wenn ich mir einige Beiträge in diesem Forum durchlese, habe ich mit meiner Kanzlei sowieso viel Glück gehabt. Zum Beispiel macht die eine Anwältin von uns ihre S...
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Man braucht das Fristenbuch doch, um zu beweisen, das man keine Frist versäumt hat bzw. für die Wiedereinsetzung, wenn man die Frist doch aus irgendeinem Grund (am falschen Tag eingetragen, usw.) versäumt. :?: Dann werde ich auf Arbeit sagen, dass es keine konkrete Vorschrift gibt, sondern dass die ...
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- Thema: Hilfe, Zwischenprüfung....
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Ich hatte im November 06 Zwischenprüfung (Freitag) und fand es gar nicht so schlimm. Bei manchen Aufgabe habe ich zwar geraten, aber es hat dann doch für 2-2-2 gereicht. Man macht sich immer mehr Gedanken als es eigentlich nötig ist. Ich hoffe, dass Du alles gut überstanden hast. Geh heute abend doc...