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von Liesel
12.12.2019, 13:48
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Tätigkeit Vermögensabschöpfung
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Re: Tätigkeit Vermögensabschöpfung

Alles klar. Vielen Dank. :knutsch
von Liesel
11.12.2019, 14:46
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Tätigkeit Vermögensabschöpfung
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Re: Tätigkeit Vermögensabschöpfung

Also dann eher 4301 Nr. 6?
von Liesel
11.12.2019, 10:34
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Tätigkeit Vermögensabschöpfung
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Tätigkeit Vermögensabschöpfung

Mandantin erhielt Mitteilung der StaA über Rechtskraft der Einziehungsanordnung und meldet Ansprüche dort an. In der weiteren Folge erwirkt sie einen Vollstreckungsbescheid. Sie beauftragt uns mit der Durchsetzung der Forderung. Wir korrespondieren mit der StaA und legen dort den Titel vor. Da der S...
von Liesel
27.11.2019, 13:51
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung + KFA Verwaltungsrecht (Studium)
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Re: Abrechnung + KFA Verwaltungsrecht (Studium)

Ich würde für das Widerspruchverfahren analog 38.4 des Streitwertkataloges 5.000,00 Euro als Gegenstandswert ansetzen. GeschG ist entsprechend auf VerfG anzurechnen. Die Festsetzung des SW für das Eilverfahren auf 2.500,00 Euro lässt auch darauf schließen, dass hier ein "Hauptsachewert" vo...
von Liesel
28.10.2019, 14:53
Forum: PKH & Co. KG
Thema: PKH-Abrechnung, wenn ZV erfolgreich
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Re: PKH-Abrechnung, wenn ZV erfolgreich

Zunächst sollte mal geklärt werden, was hier vollstreckt wird. Wurde ein KfB gegen den Gegner erlassen, welcher auch mit vollstreckt wird?
von Liesel
28.10.2019, 12:24
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Abtretung Forderungen
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Re: Abtretung Forderungen

Du kannst die Forderung eures Schuldners gegen den ehemaligen Arbeitgeber pfänden. Titelumschreibung geht nicht.
von Liesel
28.10.2019, 12:20
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Mehrvergleich abrechnen
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Re: Mehrvergleich abrechnen

Was ist mit dem Verfahrenswert für das Sorgerecht?

Wieso wird der Vergleichswert (sofern es sich tatsächlich um einen VA-Ausschluss handelt) auf 1.600,00 Euro festgesetzt, wenn sich der Verfahrenswert für den VA auf 3.100,00 Euro beläuft?
von Liesel
25.10.2019, 09:39
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Quotelung richtig berechnet
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Re: Quotelung richtig berechnet

Sofern keine Zeugenauslagen etc. entstanden sind, nimmst die 1 Gerichtsgebühr aus dem Verfahrenswert und hiervon dann 65%.
von Liesel
25.10.2019, 09:36
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Quotelung richtig berechnet
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Re: Quotelung richtig berechnet

:patsch Freitag. Bin von einem Vergleich mit Kostenaufhebung ausgegangen. Sorry :oops:

Angefallen ist eine Gebühr. Hiervon dann 65 % entsprechend der Kostenquote.
von Liesel
25.10.2019, 08:52
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Quotelung richtig berechnet
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Re: Quotelung richtig berechnet

Hinzu kommen noch die Gerichtskosten mit einer halben Gebühr.