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- 21.07.2016, 11:59
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Einstellung der Zahlung bei PÜB
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Re: Einstellung der Zahlung bei PÜB
Ich würde DS dann darauf hinweisen, dass die laufenden Zinsen zu berücksichtigen sind, das steht ja so auch im Pfüb.
- 21.07.2016, 11:13
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Kontopfändung in Österreich mit deutschem VB
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Re: Kontopfändung in Österreich mit deutschem VB
Ich hänge mich hier mal ran... Ich habe einen Europäischen Vollstreckungstitel vorliegen, wo ich was beantragen muss, ist mir auch soweit klar. Kann mir jemand evtl ein wenig Klarheit bzgl. der Kosten verschaffen? Mdt möchte diese beziffert haben, bevor ich alles auf den Weg bringe :) LG und schonma...
- 21.07.2016, 10:27
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Einstellung der Zahlung bei PÜB
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Re: Einstellung der Zahlung bei PÜB
Na denn Schreiben an DS wie oben
- 21.07.2016, 10:20
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Einstellung der Zahlung bei PÜB
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Re: Einstellung der Zahlung bei PÜB
Ich würde ein Schreiben aufsetzen nach dem Motto:
anbei unsere Forderunagsaufstellung, Betrag x ist offen, bitte weiterhin zahlen.
Habt ihr nach dem Pfüb noch weitere ZV-Maßnahmen eingeleitet? Die Kosten müssen m.E. von dem DS nicht getragen werden.
anbei unsere Forderunagsaufstellung, Betrag x ist offen, bitte weiterhin zahlen.
Habt ihr nach dem Pfüb noch weitere ZV-Maßnahmen eingeleitet? Die Kosten müssen m.E. von dem DS nicht getragen werden.
- 21.07.2016, 09:15
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfüb-Rücksendung nach Zahlung durch DS?
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Re: Pfüb-Rücksendung nach Zahlung durch DS?
Na ich denke selbst wenn sie nicht dran war... 2.000,00 € wird sie wohl nicht betragen. Das sind in der Regel zwischen 25-35 €
- 21.07.2016, 09:11
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfüb-Rücksendung nach Zahlung durch DS?
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Re: Pfüb-Rücksendung nach Zahlung durch DS?
Vom GVZ oder vom Gericht bekommst du gar nichts zurück, diese sind nach Erlass und Zustellung des Pfübs aus der Sache raus.
Ich an deiner Stelle würde den DS anschreiben und um Erläuterung des Betrags bitten.
LG
Ich an deiner Stelle würde den DS anschreiben und um Erläuterung des Betrags bitten.
LG
- 20.07.2016, 10:43
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mehrvergleich
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Re: Mehrvergleich
Anahid
Ich hoffe ich kann mir das irgendwann mal merken
Ich hoffe ich kann mir das irgendwann mal merken
- 20.07.2016, 08:48
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mehrvergleich
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Re: Mehrvergleich
Hallo zusammen, ich hänge mich hier mal ran. In meinem Fall wurde der SW für das Verfahren auf € 3.313,43 festgesetzt und für den Vergleich wegen der weitergehenden Abgeltung auf € 10.000,00. Welche Gebühren ich generell abrechnen muss, ist mir klar, ich frage mich jetzt nur, ob ich für die Diff.-VG...
- 18.07.2016, 16:14
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Aufhebung vorl. Zahlungsverbot .... !!?
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Re: Aufhebung vorl. Zahlungsverbot .... !!?
Es ist meist schon verwunderlich, dass die überhaupt aus einem VZV zahlen.. Hatte ich bisher leider noch nie..
- 14.07.2016, 13:05
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Einspruch Strafbefehl wie hoch GKG?
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Re: Einspruch Strafbefehl wie hoch GKG?
Oh
Zeit für Urlaub....
Zeit für Urlaub....