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von suzette
16.09.2011, 16:08
Forum: RA-Micro Forum
Thema: KFA Nebenklage gegen Angeklagten
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Re: KFA Nebenklage gegen Angeklagten

als Einleitungstext: "Einleitung KFA §464b StPO (Strafsache)", bei uns die Nr. 16 (wenn man die Liste aufrollt, haben alle Texte eine Nr.). Berechnungsgrundlage: § 14 RVG Schlusstext: den gleichen wie für die anderen KFA's auch, also das mit Gerichtskosten hinzuzusetzen und Verzinsung und ...
von suzette
14.09.2011, 09:48
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Wichtig!!! 0,3 Erhöhung nach 1008 VV RVG
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Re: Wichtig!!! 0,3 Erhöhung nach 1008 VV RVG

Du hast als Auftraggeber die Firma, vertreten durch den GF = 1 Auftraggeber, keine Erhöhung. Selbst wenn ein Sachschaden (Fahrzeug) nur die Firma betrifft und zusätzlich ein Personenschaden (Schmerzensgeld) den GF, gibt es keine Erhöhung, lediglich die Gegenstandswerte werden addiert. Die (Teil-)Ans...
von suzette
09.09.2011, 10:45
Forum: PKH & Co. KG
Thema: Arbeitsrecht: Abrechnung Rechtschutzversicherung
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Re: Arbeitsrecht: Abrechnung Rechtschutzversicherung

Mit dem Schätzwert würde ich es auf jeden Fall versuchen. Die genaue Tätigkeit dürfte sich ja aus dem Zeugnis ergeben.

Hoffentlich hat der Mandant keine Selbstbeteiligung vereinbart, sonst rennt ihr da auch noch hinterher.
von suzette
08.09.2011, 15:56
Forum: RA-Micro Forum
Thema: Aktenkonto Auslagen löschen
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Re: Aktenkonto Auslagen löschen

> Wenn die nur versehentlich da stehen, dann nur im Aktenkonto lediglich die Habenbuchung als Saldobereinigung vornehmen. FiBu / Buchen / nur auf Aktenkonto / Buchungsart: U - Saldenübernahme > Falls das Auslagen sind, die nicht einbringbar sind, dann über den Punkt Umbuchungen diese Kosten abschrei...
von suzette
07.09.2011, 10:10
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Beachtung der Obergrenze bei Anrechnung der Geschäftsgebühr
Antworten: 4
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Re: Beachtung der Obergrenze bei Anrechnung der Geschäftsgeb

Das Az. der Beschlusses des OLG Stuttgart vom 09.01.2009 dürfte richtig lauten: 8 W 52 7/08. Darunter finden sich im Internet zahlreiche Stellen zum Weiterlesen. Oder falls vorhanden: JurBüro 2009, 246 Mit der Bestimmung der Obergrenze bei Nr. 3100 und 3101 hat die Anrechnung der Geschäftsgebühr jed...
von suzette
06.09.2011, 17:24
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Antworten: 11
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Re: Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Nach der Höhe der Forderung geht es nur, wenn RA einen Gläubiger vertreten hat, dann aber inkl. der Nebenforderungen (§ 28 Abs. 2 RVG) Bei Vertretung des Schuldners zählt der Wert der Insolvenzmasse (§ 28 Abs. 1 RVG). Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte einer Zwangsvollstreckung unterliegende Ver...
von suzette
06.09.2011, 10:45
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Altakte DM, BRAGO, PKH
Antworten: 2
Zugriffe: 1109

Re: Altakte DM, BRAGO, PKH

Wenn das Gericht die PKH wieder aufgehoben hat, kann RA seine Regelvergütung bzw. die Differenz zu den erhaltenen PKH-Gebühren gegenüber dem Mandanten abrechnen. Allerdings dürfte in deinem Fall die Vergütung längst verjährt sein. Ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgl...
von suzette
06.09.2011, 08:35
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Antworten: 11
Zugriffe: 1807

Re: Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Nr. 3313 bis 3323 VV RVG bezieht sich nur auf die gerichtliche Tätigkeit, Eröffnungsverfahren, Insolvenzverfahren usw.. Die 3315 im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan gibt es nicht für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Die 2300 war schon richtig, und hier wahlweise von 0,5 - ...
von suzette
05.09.2011, 21:03
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Quotenvorrecht / Rechtsschutzversicherung
Antworten: 8
Zugriffe: 4637

Re: Quotenvorrecht / Rechtsschutzversicherung

AG Kempten, Urteil vom 29.11.2010 - 4 C 1178/10: Kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers an Rückzahlungsansprüchen hinsichtlich nicht verbrauchter Gerichtsgebühren Hierzu gibt es wohl einen Aufsatz von Schneider in AGS 2011, 364. Habe beim Googeln der Begriffe (alle auf einmal): quotenvorrecht ...
von suzette
01.09.2011, 11:08
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Saldo aus KAA in Aktenkonto
Antworten: 5
Zugriffe: 1107

Re: Saldo aus KAA in Aktenkonto

1. "S Storno Gebührensollstellung" 38,68 € (1.588,65 - 755,65 - 794,32) mit 19 % MwSt 2. "Z Kostenzinsen" 9,80 € mit 0 % MwSt Wir buchen KAA's und KFA's überhaupt nicht ins Aktenkonto. Wenn der Mandant keine PKH hat bekommt er parallel eine Rechnung. Differenzen wie in diesem Fal...