"Beitrag" Bezug funktioniert leider nicht
Hinsichtlich der Abänderung der monatlichen Rente würden wir ja auch über 2302 abrechnen. Wir sind uns nur nicht sicher, wie es sich mit dem Rückzahlungsbetrag verhält.
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- 24.04.2017, 09:16
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Sozialrecht
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- 21.04.2017, 12:35
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Sozialrecht
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Abrechnung Sozialrecht
Hallo Ihr Lieben, ich brauche mal Eure Hilfe, da ich mich im Sozialrecht nicht wirklich gut auskenne. Wir haben eine Mandantin, der der Rentenbescheid aufgrund von Dazuverdienst gekürzt wurde. Gleichwohl wurde sie aufgefordert, die zuviel gezahlte Rente an die Rentekasse zurückzuzahlen. Wie würdet I...
- 03.01.2017, 14:01
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- Thema: Pflegegeld pfändbar?
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Pflegegeld pfändbar?
Hallo Ihr Lieben, zunächst wünsche ich Euch allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr. Und wie es so ist, ist man auch schon wieder mitten drin in der Arbeit. Ich brauche da auch gleich mal Eure Hilfe: Wir haben eine Schuldnerin, die einen eigenen Pflegedienst (betreutes Wohnen) unterhält. Diese Sch...
- 07.12.2016, 14:41
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- Thema: Verjährung der Zinsen
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Re: Verjährung der Zinsen
Also gilt: Grundsätzlich nach § 199 BGB drei Jahre, Verjährung zum Ende des dritten Jahres, § 212 BGB ist aber eine darauf bauende Bestimmung, somit gilt § 212 BGB, wonach die Verjährung mit der eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahme unterbrochen und ab dem Tag darauf wieder mit einem Zeitraum von dre...
- 07.12.2016, 13:24
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Re: Verjährung der Zinsen
Und der letzte Beitrag auf Seite 1 war als Aufforderung gemeint. Ich stehe nämlich auf dem Schlauch, was dieses Thema betrifft. Dafür ist ein eventuell eintretender Schaden zu groß.
Danke Euch!
Danke Euch!
- 07.12.2016, 13:22
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Re: Verjährung der Zinsen
Ja, ich weiß, dass ich damit gemeint war. Und ich ziehe mir auch gern die Jacke an, aber wie gesagt, es war nicht gegen sie gerichtet, sondern nur der Hinweis auf eine Haftungssache.
- 07.12.2016, 13:11
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Re: Verjährung der Zinsen
Anahid, warum so aufgebracht?
Ich finde es gut, dass man hier über alles diskutieren kann und bin für jede Antwort dankbar. So kommen doch die besten Ideen zusammen.
Und das Ausrufezeichen galt nicht Dir, sondern als Achtungszeichen. Regress = Haftung und hier schreien wir doch alle auf.
Ich finde es gut, dass man hier über alles diskutieren kann und bin für jede Antwort dankbar. So kommen doch die besten Ideen zusammen.
Und das Ausrufezeichen galt nicht Dir, sondern als Achtungszeichen. Regress = Haftung und hier schreien wir doch alle auf.
- 07.12.2016, 11:17
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Re: Verjährung der Zinsen
Der Anspruch ist viel früher entstanden. Am 20.10.2014 wurde das letzte Mal die Vollstreckung eingeleitet. Bei Entstehung ist der Verjährungsverlauf ja auch ein Problem. Ich habe nur Bauchschmerzen mit dem § 212 BGB. Muss ich halt doch mal meinen Chef fragen, wie er das sieht. Danke für Eure Gedanken.
- 07.12.2016, 11:03
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Re: Verjährung der Zinsen
Dann erklärt mir mal bitte § 212 BGB!
- 07.12.2016, 10:11
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Re: Verjährung der Zinsen
"Irgendwann" reicht m. E. halt nicht. Was machst Du, wenn Du nach dem 20.10.2017 die Vollstreckung einreicht und der Schuldner dann hinsichtlich den Zinsen mit der Einrede der Verjährung kommt? Ist m. E. ein Regressfall!