Die Suche ergab 2072 Treffer

von mrsgoalkeeper
14.05.2008, 15:07
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: VZV unendlich ?
Antworten: 37
Zugriffe: 2046

Ich würde einfach kurzerhand bei der Behörde anfragen, die die Beschlagnahme durchgeführt hat. Die können in der Regel weiterhelfen. Wenn Du nicht weißt, wer die Beschlagnahme vorgenommen hat, ruf den GVZ an, vielleicht weiß er was.
von mrsgoalkeeper
14.05.2008, 14:17
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: VZV unendlich ?
Antworten: 37
Zugriffe: 2046

Wir arbeiten auch mit einem entsprechenden Vordruck, trotzdem schicken die GV die Unterlagen erst zu uns, wenn sie ein VZV zugestellt haben... Wenn Du in beschlagnahmte Vermögenswerte vollstrecken willst, brauchst Du einen Beschluss nach § 111 g StPO. Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob man diesen i...
von mrsgoalkeeper
14.05.2008, 09:37
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: VZV unendlich ?
Antworten: 37
Zugriffe: 2046

Für das VZV brauchst Du keinen Titel. Der GV hätte Dir trotzdem erst den Titel schicken müssen, damit du den Pfänder machen kannst. Er muss doch wissen, dass es mehrere Wochen dauert, bis Du das Vermögensverzeichnis mit Titel vom gericht zurückbekommst und das Du die Zeit aufgrund des VZV gar nicht ...
von mrsgoalkeeper
14.05.2008, 08:59
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: VZV unendlich ?
Antworten: 37
Zugriffe: 2046

Ich bin eigentlich der Meinung, dass man sich auf die "Zwangsvollstreckung für Anfänger" verlassen kann, lasse mich von GV Alt aber gerne eines besseren belehren (gibt einem für ähnliche Sachverhalte ja auch mehr Ruhe). Aber unabhängig davon, welche der beiden Meinungen richtig ist, sollte...
von mrsgoalkeeper
14.05.2008, 07:55
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: VZV unendlich ?
Antworten: 37
Zugriffe: 2046

Der Rang wird m.E. nur gewahrt, wenn zwischen deinem 1. und 2. VZV kein Pfüb eines anderen Gläubigers zugestellt wird (vgl. auch Heussen/Prüske, Zwangsvollstreckung für Anfänger, 8. Auflage, Randnr. 241 [letzter Absatz].
von mrsgoalkeeper
13.05.2008, 10:07
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: VZV unendlich ?
Antworten: 37
Zugriffe: 2046

@GVAlt :"Es bleibt dann bis zur endgültigen ZU des PfÜB bei der Rangstelle aus dem 1. VZV."

Aber doch nur, wenn kein anderer Gläubiger in der Zwischenzeit einen Pfänder zugestellt hat, oder?
von mrsgoalkeeper
11.05.2008, 14:13
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: VZV unendlich ?
Antworten: 37
Zugriffe: 2046

Und den Pfüb hast Du beantragt? Bei der Beantragung solltest Du unbedingt das Gericht darauf hinweisen, dass die Sache eilbedürftig ist, weil der GVZ das VZV am ........ zugstellt hat. Wenn Du nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des VZV den pfüb zugestellt bekommst, ist Dein Rang weg.
von mrsgoalkeeper
11.05.2008, 13:02
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: VZV unendlich ?
Antworten: 37
Zugriffe: 2046

Ist dein Pfüb denn schon zugestellt? Wann ist dein VZV zugestellt?
von mrsgoalkeeper
11.05.2008, 10:22
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: VZV unendlich ?
Antworten: 37
Zugriffe: 2046

Wenn Du innerhalb des Monats den Pfänder nicht zugestellt bekommst, kannst Du selbstverständlich weitere VZV ausbringen. Diese wahren allerdings nicht den Rang des ersten, sondern "stellen sich hinten an".
von mrsgoalkeeper
01.05.2008, 18:46
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Antrag nach § 788 ZPO
Antworten: 17
Zugriffe: 3402

Darf Dir ja auch mal passieren :-)