Ich verstehe die Idee einen Pfüb zu beantragen nicht. Das Geld ist doch schon da!
Allerdings wenn die Versicherung (versehentlich) 3000 Euro zuviel gezahlt hat, dann liegt eine Überzahlung vor und das Geld muss zurück. Man kann ja nicht einfach über zuviel gezahltes Geld weiter verfügen.
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- 12.10.2020, 14:08
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Kann man einen PfÜb machen und selbst Drittschuldner sein?
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- 29.09.2020, 21:28
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zahlung aufgrund eines Zahlungsverbotes
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Re: Zahlung aufgrund eines Zahlungsverbotes
Die Sache hinkt irgendwie... Die Vorpfändung kündigt ja die Pfändung an. Klar, die Frage ist schon berechtigt, wie sieht der Fall aus, wenn dann gar keine Pfändung erfolgt. Andererseits wird wohl ein Titel vorliegen, weshalb eine Rückforderung des Geldes ja auch nur bedingt Sinn macht. Wie habt ihr ...
- 22.09.2020, 19:00
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- Thema: Angemessenes Gehalt?!
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Re: Angemessenes Gehalt?!
Es geht doch ganz einfach darum, dass in unserem Beruf eine riesige Gehaltsspanne existiert. Ich habe von Rechtsfachwirten gehört, die in kleineren Städten für 1.800 Euro brutto arbeiten und von Refas die in Köln 4.000 Euro brutto bekommen. Es ist doch völlig klar, dass 1800 Euro brutto nicht ausrei...
- 08.09.2020, 15:56
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: wenn die Post sich tot stellt - Adressauskunft
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Re: wenn die Post sich tot stellt - Adressauskunft
Ich würde bei Gericht anrufen und fragen was alternativ in Frage kommt. Und vielleicht beim zuständigen Einwohnermeldeamt den Antrag auf örtliche Ermittlung stellen. Dann geht von dort jemand raus und forscht nach.
- 08.09.2020, 11:44
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Angemessenes Gehalt?!
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Re: Angemessenes Gehalt?!
Ich finde es sehr interessant, wie sich einige hier durch diesen Beitrag angegriffen fühlen. Auch ich sage Euch: Last Euch nicht alles gefallen. Vor allem verlangt ein Gehalt entsprechend Eurer Leistungen. Irgendwo wurde hier mit der Entgeltgruppe 5 oder 6 Öffentlicher Dienst verglichen. Die Tätigke...
- 19.08.2020, 16:23
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung gegen Land
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Re: Vollstreckung gegen Land
Ja, auf jeden Fall zur Zahlung auffordern oder einfach mal dort anrufen...
- 29.06.2020, 18:31
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus vorläufig vollstreckbaren Titeln
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Re: Vollstreckung aus vorläufig vollstreckbaren Titeln
Hallo ihr Lieben, bei einem VU muss so schnell wie möglich eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt werden. Das VU ist vorläufig vollstreckbar, das heißt es kann sofort vollstreckt werden. Das sollte auch dem Gläubiger erklärt werden. Ein Rechtskraftvermerk kann eingeholt werden, ist aber nicht er...
- 01.04.2020, 19:59
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV nachdem der Schuldner schon lange verstorben ist?
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Re: ZV nachdem der Schuldner schon lange verstorben ist?
Hallo, ich hatte so einen Fall mal und habe mit der entsprechenden Stelle telefoniert. Ruf einfach mal dort an, dann musst du vermutlich den Anspruch darlegen und bekommst Auskunft. Die meisten Fiskalerbschaften sind überschuldet und der Fiskus haftet nicht für Schulden. Ich würde es auch versuchen,...
- 24.02.2020, 18:48
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Gehaltserhöhung - wie viel mehr kann man angeben?
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Re: Gehaltserhöhung - wie viel mehr kann man angeben?
Ganz einfach: Durch den Wert den Du für Deinen Arbeitgeber hast und die Berufserfahrung! Du wirst Dich vermutlich immer noch weiterbilden und dadurch natürlich qualifiziert bleiben! Damit zu argumentieren, dass alles teurer wird ist nicht ratsam. Es sollte regelmäßig eine Gehaltsanpassung stattfinde...
- 23.02.2020, 15:46
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: MB kann nicht zugestellt werden
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Re: MB kann nicht zugestellt werden
Ich würde auf jeden Fall das zuständige Einwohnermeldeamt kontaktieren! Der müsste von dort aufgefordert werden seinen Briefkasten zu beschriften.
Vielleicht ist er dort auch schon amtsbekannt.
Das Ordnungsamt guckt sich das normalerweise an.
Vielleicht ist er dort auch schon amtsbekannt.
Das Ordnungsamt guckt sich das normalerweise an.