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von Jara
06.12.2005, 16:18
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Wie ist es in der Praxis-Verwertung gepfändeter Gegenstände?
Antworten: 1
Zugriffe: 1702

Wie ist es in der Praxis-Verwertung gepfändeter Gegenstände?

Wie ihr merkt, habe ich einiges momentan zum ersten Mal auf dem Tisch :roll: Wenn ich z. B. ein Auto pfänden lasse, wie läuft das dann ganz praktisch ab? Fordert der GVZ einen Vorschuss an und beauftragt einen SV um den Wert des autos zu schätzen, oder wie??? Und wird das Auto dann zwangsversteigert...
von Jara
06.12.2005, 16:14
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Pfändung beweglicher Sachen - Herausgabeklage???
Antworten: 4
Zugriffe: 2361

Pfändung beweglicher Sachen - Herausgabeklage???

Hallo allerseits, wann klagt man auf herausgabe eines Gegenstandes und wann pfändet man diesen? Also, klar, wenn man lediglich einen bestimmten Gegenstand will und verfügt über keinen Titel, dann wird man wohl auf Herausgabe klagen. :D Wenn ich einen Zahlungstitel habe und einen bestimmten Gegenstan...
von Jara
06.12.2005, 11:41
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Schuldner verstorben: wie macht ihr das?
Antworten: 16
Zugriffe: 4827

@ Andreas, stecke gerade noch in den überlegungen mit den Anfragen an das nachlassgericht einige Monate zu warten. Allerdings macht das ja nur dann Sinn, wenn potentielle Erben überhaupt wissen, dass wir beim Nachlassgericht anfragen und ich frage mich gerade woher die diese Infos bekommen könnten??...
von Jara
06.12.2005, 11:34
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Schuldner verstorben: wie macht ihr das?
Antworten: 16
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Auch auf die Gefahr hin, dass sowieso niemand mehr liest, was ich heut morgen hier alles schreibe: Wo kriegt man raus, ob es überhaupt stimmt, dass jemand verstorben ist? ich glaube zwar kaum, dass jemand so etwas erfindet und dem GVZ erzählt, aber wenn ich es nun schwarz auf weiß brauche, wo bekomm...
von Jara
06.12.2005, 11:26
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Schuldner verstorben: wie macht ihr das?
Antworten: 16
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So, nochmal ich:

Beantragung eines Erbscheines:

Was schickt ihr mit? Was genau schreibt ihr?

Mit freundlichen Grüßen
Manuela :lol:
von Jara
06.12.2005, 11:17
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Schuldner verstorben: wie macht ihr das?
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habe gerade noch was dazu gefunden: "Die Ausschlagung ist dabei gegenüber dem Nachlassgericht, also dem Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, zu erklären. Die Sechswochenfrist, binnen der die Ausschlagung zu erklären ist, beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpun...
von Jara
06.12.2005, 11:06
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Schuldner verstorben: wie macht ihr das?
Antworten: 16
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Hallo Andreas, genau die meinte ich... Werde mal drüber nachdenken! Nochwas zu der verstorbenen Person: Ich habe mir gerade nochmal durchgelesen was wir dazu geschrieben haben: Du meintest doch sicherlich aus taktischen Gründen wartet man bis zu 6 Wochen nach Todeszeitpunkt, nicht 6 Monate, oder??? ...
von Jara
06.12.2005, 08:51
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Schuldner verstorben: wie macht ihr das?
Antworten: 16
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Hallo Andreas, darüber müssen wir wohl mal nachdenken, die sechs monate abzuwarten. Ich denke mein Chef möchte immer schnellstmöglich gegen die Erben vorgehen, aber vielleicht ist das nicht immer das praktikabelste :-) Also, wie gesagt, die Anfragen beim Nachlassgericht kenne ich, seht ihr sonst noc...
von Jara
05.12.2005, 11:16
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Schuldner verstorben: wie macht ihr das?
Antworten: 16
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Schuldner verstorben: wie macht ihr das?

Hallo allerseits, mich würde mal interessieren wie ihr vorgeht, wenn der Schuldner verstorben ist? Wir fragen meist beim Nachlassgericht an, ob Erben vorhanden sind und bekommen hierüber i. d. R. dann Auskunft. Das Geburts- und Sterbedatum haben wir eigentlich immer. Habe jetzt den Fall, dass GVZ mi...
von Jara
05.12.2005, 08:21
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Herausgabevollstreckung/Eigentumsvorbehalt-Zahlungsurteil
Antworten: 5
Zugriffe: 5538

Ach noch was, habe ich eben vergessen:

Beim nächsten gleichen Fall, würdet ihr dann sofort bei der ersten Vollstreckungsmaßnahme den Gegenstand erwähnen, der (wenn alles andere erfolglos ist) gepfändet werden soll?

Wäre ja eigentlich das was ich hieraus lernen müsste...

LG
Manuela