Die Suche ergab 367 Treffer
- 15.06.2014, 11:40
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wiederaufnahme Scheidungsverfahren nach 15 Jahren
- Antworten: 3
- Zugriffe: 1840
Re: Wiederaufnahme Scheidungsverfahren nach 15 Jahren
Werde dann mal meine Chefin über eure Antworten informieren. Soll sie das entscheiden.
- 09.06.2014, 12:27
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wiederaufnahme Scheidungsverfahren nach 15 Jahren
- Antworten: 3
- Zugriffe: 1840
Wiederaufnahme Scheidungsverfahren nach 15 Jahren
Hallo Leute, ich habe da was, wo meine Chefin und ich ziemlich auf dem Schlauch stehen bzw. uns nicht einig sind. Meine Chefin hatte in 1998 eine Mandantin im Scheidungsverfahren vertreten. Das Verfahren wurde nach meiner Information dann nicht weiter betrieben, wurde aber auch nie formell zum Absch...
- 20.05.2014, 22:45
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Welches Gehalt angemessen?
- Antworten: 21
- Zugriffe: 4987
Re: Welches Gehalt angemessen?
Hallo, ich klinke mich hier mal ein, vielleicht nur, um mal meinen Frust los zu werden. Seit ich 2008 nach 19 Jahren in einem Büro gekündigt wurde, bin ich irgendwie nur am rödeln. Erst ne Vollzeitstelle, dann Umstrukturierung auf 14 Stunden die Woche. Dann nebenbei 20 Stunden in einer anderen Kanzl...
- 20.05.2014, 22:29
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: VKV
- Antworten: 4
- Zugriffe: 753
Re: VKV
Also ich gehe mal davon aus, dass du mit VKV den PKV (Prozesskostenvorschuss) meinst. Ich würde ehrlich gesagt versuchen, zumindest einmal die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld mit geltend zu machen. Ich weiss ja nicht, für welches Verfahren du PKV beantragen würdest, deshalb kann man wohl kaum im Vo...
- 15.05.2014, 22:27
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Arbeitszeugnis Rechtsanwaltsfachangestellte
- Antworten: 5
- Zugriffe: 11615
Re: Arbeitszeugnis Rechtsanwaltsfachangestellte
Also, ich wüsste nicht, was es an diesem Zeugnis auszusetzen gäbe. Traurig ist, wenn man wegen Umstrukrutierungen ausgemustert wird.
- 27.01.2014, 13:15
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung bei Anfall Verfahrensgeb/Differenzverfahrensgeb.
- Antworten: 3
- Zugriffe: 832
Re: Anrechnung bei Anfall Verfahrensgeb/Differenzverfahrensg
Also bei Advoware musst man erst die Geschäftsgebühr eingeben, dann die Verfahrensgebühr und an dieser Stelle fragt er nach der Anrechnung.
- 27.01.2014, 11:45
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung bei Anfall Verfahrensgeb/Differenzverfahrensgeb.
- Antworten: 3
- Zugriffe: 832
Anrechnung bei Anfall Verfahrensgeb/Differenzverfahrensgeb.
Hallo, habe leider nichts passendes gefunden. Deshalb hier meine Frage: Wir heben ein Verfahren Trennungsunterhalt, waren insoweit auch vorgerichtlich tätig. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, in dem auch andere Dinge geregelt wurden. Dem entsprechend wurde der Vergleichswert natürlich höher ...
- 24.07.2013, 21:58
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Beschränkter (auf das Nachlassvermögen) Vollstreckungsauftra
- Antworten: 1
- Zugriffe: 521
Beschränkter (auf das Nachlassvermögen) Vollstreckungsauftra
Hallo Leute, folgendes Problem (ich habe schon gesucht, aber nichts gefunden): Es gibt einen Titel gegen vier Schuldner, die nach Kenntnis meines Chefs eine Erbengemeinschaft bilden. Aus taktischen Gründen soll nun der Vollstreckungsauftrag auf das Nachlassvermögen beschränkt werden. Ich würde das j...
- 12.06.2013, 21:54
- Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
- Thema: die liebe Kollegin und die lieben Fristen :-(
- Antworten: 39
- Zugriffe: 4833
Re: die liebe Kollegin und die lieben Fristen :-(
Ich muss da meiner Vorgängerin absolut Recht geben. Den Chef wissentlich auflaufen zu lassen geht gar nicht. Egal was er evtl. für ein Kotzbrocken ist.
- 15.05.2013, 18:31
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gebühr für vorl. Zahlungsverbot
- Antworten: 6
- Zugriffe: 917
Re: Gebühr für vorl. Zahlungsverbot
Ich habe im Eingangsthread gelesen, dass der Schuldner "einen Betrag" gezahlt hat. Ich kann daraus nicht erkennen, ob er die volle Forderung gezahlt hat oder nur einen Teilbetrag. Bei einem Teilbetrag würde ich das vorläufige Zahlungsverbot nicht zurücknehmen.