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- 30.08.2012, 23:21
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"
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Re: Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in
Derzeit werden inl. Entscheidungen/inl. Vergleiche, die zuvor nicht als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt wurden, noch nicht automatisch in den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Die Gläubigerpartei muss zunächst ein bes. Zwischenverfahren für die Anerkennung in ...
- 30.08.2012, 23:14
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"
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Re: Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in
Da die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel beantragt worden ist, hat der Rechtspfleger geglaubt, dass die Erteilung der Bestätigung des Versäumnisurteils und des Kostenfestsetzungsbeschlusses als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen nach der VO (EG) Nr. 805/2004 bea...
- 27.06.2012, 23:10
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: ZV mit EUVT in England
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Re: ZV mit EUVT in England
Helfen die Infos weiter?
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... /index.php
insbesondere:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... /index.php
insbesondere:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf
- 27.06.2012, 22:51
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Titel als Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben?
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Re: Titel als Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben?
Sofern und soweit der inl. Kostenfestsetzungsbeschluss nicht als Europ. Vollstreckungstitel bestätigt werden kann oder Du als Gläubigerpartei lieber das Vollstreckbarerklärungsverfahren in Frankreich durchführen möchtest, ist ggfs. folgendes von Dir zu beachten: Derzeit werden inl. Entscheidungen, d...
- 27.06.2012, 22:45
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Titel als Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben?
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Re: Titel als Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben?
Möchtest Du als Gläubigerpartei den inländischen Kostenfestsetzungsbeschluss als Europäischen Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt haben, bedarf es insoweit eines entsprechenden Antrags an das inländische Gericht. Für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel über ...
- 27.06.2012, 22:41
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Titel als Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben?
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Re: Titel als Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben?
Handelt es sich um eine unbestrittene Geldforderung im Sinne der VO (EG) Nr. 805/2004, hat die Gläubigerpartei die Wahl zwischen der Beantragung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach der VO (EG) Nr. 44/2001 und der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderunge...
- 25.06.2012, 22:44
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in EU"
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Re: Sammelthread: "Europäische Vollstreckungstitel und ZV in
1. Ob der Kostenfestsetzungsbeschluss bestätigungsfähig ist, entscheidet letztlich das inl. Gericht. In der Fachliteratur wird u. a. teilweise die Auffassung vertreten, dass der isolierte Kostenfestsetzungsbeschluss nur dann als Europ. Vollstreckungstitel bestätigt werden kann, wenn die Hauptsacheen...
- 14.06.2012, 09:01
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: VU vollstrecken in den Niederlanden
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Re: VU vollstrecken in den Niederlanden
Wurde der Kostenfestsetsetzungsbeschluss als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, kannst Du mit den Vollstreckungsunterlagen direkt den Gerichtsvollzieher in den Niederlanden mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Der Kostenfestsetzungsbeschluss muss in diesen Fällen nicht mehr zuvor in den...
- 13.06.2012, 14:59
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: VU vollstrecken in den Niederlanden
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Re: VU vollstrecken in den Niederlanden
Auch kein Problem! Wenn es sich wirklich um eine bestrittene Kostenforderung handelt, wird das inl. Gericht die Bestätigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses als Europ. Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen nach der VO (EG) Nr. 805/2004 ablehnen. Ich vermute, dass es sich tatsächlich um...
- 13.06.2012, 14:14
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: VU vollstrecken in den Niederlanden
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Re: VU vollstrecken in den Niederlanden
1. Du musst lediglich einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gem. Art. 54 VO (EG) Nr. 44/2001 zu dem inl. Kostenfestsetzungsbeschluss stellen. Der Antrag ist formlos an das inl. Gericht, das den Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen hat, zu stellen. Die vorgenannte Bescheinigung wird für das ...