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- 05.08.2015, 13:31
- Forum: Insolvenz
- Thema: Insoverfahren aufgehoben - Was nun?
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Re: Insoverfahren aufgehoben - Was nun?
ja, leider läuft das genau so. Nach Ablauf der 6 Jahre bekommst du die Ankündigung, dass Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn nicht binnen Frist (2 Wochen glaub ich) Gründe mitgeteilt werden, die die Versagung begründen. Dann kommt der Beschluss und Ruhe ist. Geld ist da in der Regel nicht zu erwa...
- 04.08.2015, 11:02
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- Thema: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
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Re: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechn
achso, na dann geht das natürlich nicht mehr so einfach. Jetzt ginge nur noch, die Mdtin schickt das Original zurück, sie bekommt eine Gutschrift und der Gegner eine neue Rechnung. Problem gelöst.
- 04.08.2015, 10:25
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- Thema: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
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Re: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechn
Moin, Moin, habe wie versprochen mit meiner Buchhalterin (auch angehende Juristin) gesprochen: Wir kommen zu dem Schluss, dass die Rechnung - hier gehen wir von einer noch nicht existenten und unbezahlten Rechnung aus - wohl auf den Gegner ausgestellt werden kann, allerdings den Hinweis enthalten so...
- 03.08.2015, 17:03
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- Thema: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
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Re: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechn
hmmm , wäre toll, wenn uns da jemand aufklären könnte. Ich höre mich mal um und melde mich morgen noch einmal dazu (da kann ich meine Buchhalterin und meinen Chef fragen).
- 03.08.2015, 16:25
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- Thema: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
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Re: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechn
also wenn ein Gegner zur Kostenerstattung verurteilt wurde, gibt es in der Regel ein Urteil bzw. einen Kfb, das/der den Anspruch begründet. Diesem ist - wenn überhaupt - eine BErechnung beigefügt. Soweit korrekt. Ansonsten gehen auch beide gerade vorgeschlagene Varianten. Hier wird aber gerade nicht...
- 03.08.2015, 15:39
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- Thema: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
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Re: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechn
genau des hab ich gemeint - der Vorschuss muss schon angerechnet werden - und also auch der Mdtin nach vollständiger Zahlung der Rechnung durch den Gegner zurückgezahlt werden. alles wird gut. Lass dich nicht kirre machen.
LG
LG
- 03.08.2015, 14:58
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- Thema: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
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Re: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechn
Ja, deine Mdtin bekommt eine Rechnung - über den Vorschuss, der zurückgezahlt wird (aber erst, wenn der Gegner wirklich alles bezahlt hat). Ihr werdet ja nicht doppelt kassieren, oder?
- 03.08.2015, 14:37
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- Thema: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
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Re: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechn
In deinem Fall z. B. weil der Gegner die Rechnung auf sich ausgestellt braucht, um sie steuerlich geltend zu machen (was sein gutes Recht ist). Falls mir das einfallen sollte, für irgendwen eine Rechnung zu begleichen, will ich sie auch auf mich ausgestellt haben. Warum ist es so interessant, die Re...
- 03.08.2015, 14:08
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- Thema: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
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Re: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechn
Dies ist nur interessant, wenn gegenüber einer RSV abgerechnet wird.ReFa_87 hat geschrieben:Mdtin ist ja unser Auftraggeber, von demher kann auch nur sie auf der Rechnung stehen.
- 03.08.2015, 14:05
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- Thema: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechnung?
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Re: Kostenübernahmeerklärung durch Gegner - Wie lautet Rechn
Klar kannst du die Rechnung auf ihn ausstellen. Da er sie begleicht und steuertechnisch nutzen möchte, braucht er das sogar (also nein, eine nicht auf ihn ausgestellte Rechnung kann er nicht verwenden). Und dem Finanzamt ist es sowas von egal, wer da wem eine Rechnung ausstellt oder wer nun genau we...