Hallo,
ich meine du kannst nur einmal zwei 0,3 abrechnen, aber durch die Ratenzahlungsvereinbarung kannst du noch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG abrechnen.
LG
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- 29.09.2016, 10:58
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Zwangsvollstreckung - Abrechung derselben Angelegenheit
Hallo, ich brauche eure Hilfe, sonst laufe ich hier noch mit dem Kopf vor die Wand, vor lauter Verzweiflung... :kopfkratz :wut Mein Chef hat mir die glorreiche Aufgabe zuteil werden lassen, dass ich eine Vorschussrechnung machen soll. In dieser soll ich alle nur denkbar möglichen Vollstreckungsmaßna...