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- 15.03.2019, 13:05
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Strafsache abrechnen
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Re: Strafsache abrechnen
Wenn du hier eine richtige Antwort bekommen möchtest, schreib bitte mal ganz genau auf, wieder Ablauf der ganzen Sache war und was ihr gemacht habt. Sonst kann das hier nicht funktionieren... Wieso ein Bußgeldbescheid kein Bußgeldverfahren/OWi-Verfahren sein soll, erschließt sich mir überhaupt nicht...
- 15.03.2019, 09:47
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kindergeldsachen wie abrechnen + Streitwert?
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Re: Kindergeldsachen wie abrechnen + Streitwert?
Nach deiner zeitlichen Schilderung und den betroffenen Zeiträumen klingt das für mich so, als dass § 68 FGO übersehen wurde. Sollte dein RA bitte mal prüfen....
- 13.03.2019, 18:25
- Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
- Thema: Programm für Rechtsabteilungen
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Re: Programm für Rechtsabteilungen
Wir benutzen WinRa Da ich in eine Rechtsabteilung (Krankenhaus) ohne Programm wechseln werde: In welcher Branche bist du, ReFaNa? Wie sind die Erfahrungen mit WinRa? Ist es empfehlenswert? Ich bin in der Baubranche tätig. Wir haben WinRA auf uns 'anfertigen' lassen. Also ich persönlich bin sehr zuf...
- 13.03.2019, 15:02
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Strafsache abrechnen
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Re: Strafsache abrechnen
Wenn ihr in dem Bußgeldverfahren tätig ward, sind hierfür die Gebühren Teil 5 VV RVG entstanden.
Herr Burhoff beschreibt das hier ganz gut:
https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/ ... 07_161.htm
Herr Burhoff beschreibt das hier ganz gut:
https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/ ... 07_161.htm
- 13.03.2019, 13:17
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Strafsache abrechnen
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Re: Strafsache abrechnen
Die 4141 ist aber nur entstanden, wenn der RA bezüglich der Einstellung bei der Staatsanwaltschaft eine Tätigkeit entfaltet hat.
Dazu schreibst du bei deiner Sachverhaltsschilderung nichts.
Dazu schreibst du bei deiner Sachverhaltsschilderung nichts.
- 13.03.2019, 12:23
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Strafsache abrechnen
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Re: Strafsache abrechnen
Zusätzlich zur Grundgebühr 4100 ist die Verfahrensgebühr 4104 entstanden. Wenn ihr im Ermittlungsverfahren keinen Termin wahrgenommen habt, ist auch die Terminsgebhr 4102 nicht entstanden. Evtl. sind für das anschließende OWi-Verfahren noch Gebühren nach Teil 5 VV RVG entstanden - entsprechende Täti...
- 13.03.2019, 12:15
- Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
- Thema: Programm für Rechtsabteilungen
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- 13.03.2019, 11:50
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Strafsache abrechnen
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Re: Strafsache abrechnen
Dann hast du mit zivilrechtlichen Gebühren überhaupts nichts zu tun. Das ist dann eine Strafsache gewesen, die hinterher zur OWi-Sache wurde. Mach mit den Infos doch bitte einen Abrechnungsvorschlag (Nrn. des RVG). Ob Mittelgebühr oder höher/niedriger können wir hier ohne Akteninhalt und Umfang eure...
- 13.03.2019, 11:32
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Strafsache abrechnen
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Re: Strafsache abrechnen
Was war denn genau euer Mandat bzw. Auftrag? Du schreibst Einstellung vom Verwaltungsgericht, was darauf hindeutet, dass es um die Entziehung der Fahrerlaubnis ging. Das sind auch nur die zivilrechtlichen Gebühren. Die strafrechtlichen Gebühren könnt ihr nur bei einem strafrechtlichen Mandat bzw. Be...
- 13.03.2019, 11:07
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Zeithonoror abrechnen
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Re: Zeithonoror abrechnen
Grundsätzlich muss einer Zeithonorarabrechnung eine Aufstellung beigefügt werden, wann welche Zeiten angefallen sind. Hast Du eine solche Auflistung zumindest in der Akte? Zusätzlich wurde mir in einem Seminar empfohlen zu den angefallenen Zeiten noch kurz anzugeben, welche Tätigkeit entfaltet word...