Ja, macht Sinn..
Also, die Rückstände bleiben gleich. Jetzt wäre nur ein Urteil o. ä. dazu ein Traum
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- 09.06.2015, 13:19
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gegenstandswert Rückstände wiederkehrende Leistung
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- 09.06.2015, 12:55
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gegenstandswert Rückstände wiederkehrende Leistung
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Re: Gegenstandswert Rückstände wiederkehrende Leistung
Ja! Über eine Fundstelle dazu wäre ich sehr dankbar :) Allerdings ist der Streitwert der ersten Instanz ja soo hoch (33.600), dass ich ihn auch mit einer Berechnung der Rückstände bis zum Berufung nicht "knacken" könnte. 200 x 12 x 3,5 = 8.400 plus 7x200 = 1.400, wären insgesamt nur 9.800 €
- 09.06.2015, 11:06
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Re: Gegenstandswert Rückstände wiederkehrende Leistung
Und § 4 Abs. 1 ZPO? Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt Einreichung der Klage oder in der Rechtsmittelinstanz der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels entscheidend. Jetzt bin ich noch verwirrter..
- 09.06.2015, 10:44
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gegenstandswert Rückstände wiederkehrende Leistung
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Re: Gegenstandswert Rückstände wiederkehrende Leistung
Ok. Und würdest du wieder nur die zwei Monate Differenz ansetzen oder die Rückstände, die bis Einlegung der Berufung entstanden sind? Also Berufung ist im Oktober eingelegt worden. Differenz dann von April bis Oktober (7x200)? Oder nur, wie in erster Instanz, April + Mai? Gemäß § 40 GKG ist ja der Z...
- 09.06.2015, 09:20
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Re: Gegenstandswert Rückstände wiederkehrende Leistung
Es geht um eine monatliche Rente.
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, würdest du dich meiner obigen Berechnung anschließen?
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, würdest du dich meiner obigen Berechnung anschließen?
- 09.06.2015, 08:53
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Gegenstandswert Rückstände wiederkehrende Leistung
Hallo ihr Lieben, folgendes Problem: 1. Instanz: Klage auf wiederkehrende Leistungen von monatlich 800,00 € ab April. Klage wird Ende Mai eingereicht. Heißt für mich bei der Gegenstandswertberechnung gem. § 9 S. 1 ZPO: 12 x 800 x 3,5 = 33.600 + der Rückstand (§ 42 Abs. 3 S.1 GKG) 2 x 800 € = 1.600 +...