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von Micsi11
27.04.2010, 19:16
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: sof. Beschwerde KFB - zust. Gericht?
Antworten: 11
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Re: sof. Beschwerde KFB - zust. Gericht?

Hallo, also ich fang einfach mal an: 1) Ich würde mal Beschwerde, hilfsweise Erinnerung gegen den KFB einlegen. Mach ich auch immer so. Das Gericht sucht sie das "Passende" raus. Die sollen schließlich auch was tun. :D 2.) Die Beschwerde legst du beim LG ein, also bei dem Gericht, dass KFB...
von Micsi11
16.04.2010, 18:21
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Verzug ja oder nein?
Antworten: 4
Zugriffe: 716

Re: Verzug ja oder nein?

Adora Belle hat geschrieben:Du brauchst bei Verkehrsunfällen keinen Verzug, weil die RA-Kosten Teil des ersatzfähigen Schadens sind. Fraglich wäre nur, ob die Kosten hier vor Zahlung entstanden sind - dann muß die Gegenseite sie auch erstatten.
Da stimme ich zu.
von Micsi11
16.04.2010, 18:18
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Vollziehung eines Arrestbefehls
Antworten: 2
Zugriffe: 722

Re: Vollziehung eines Arrestbefehls

Am Einfachsten ist die Zustellung, wenn du den Arrestbefehl direkt an den Gerichtsvollzieher übergibst und der soll umgehend zustellen. Ich hab das schon so gemacht, dass ich GVZ ausfindig gemacht habe, der zuständig ist, den angerufen und ihm alles erklärt habe und ihm das dann alles persönlich geb...
von Micsi11
15.04.2010, 12:24
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Gebühren Vollstreckungsabwehrklage mit einstweilige Einstell
Antworten: 6
Zugriffe: 925

Re: Gebühren Vollstreckungsabwehrklage mit einstweilige Einstell

Mein ich, ja. :D

Eine Gebühr entsteht im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage hier nicht extra, weil der Antrag grundsätzlich durch die Verfahrensgebühr 3100 abgegolten ist. Außer du hast extra mündliche Verhandlung wegen der Einstellungsfrage bzw. des Einstellungsantrages.
von Micsi11
14.04.2010, 18:43
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Gebühren Vollstreckungsabwehrklage mit einstweilige Einstell
Antworten: 6
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Re: Gebühren Vollstreckungsabwehrklage mit einstweilige Einstell

Na, da wollte ich eigentlich was dazu schreiben, war aber zu schnell.

Für den Antrag auf einstweilige Einstellung ZV bekommst du keine eigene Gebühr.
von Micsi11
14.04.2010, 18:42
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Gebühren Vollstreckungsabwehrklage mit einstweilige Einstell
Antworten: 6
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Re: Gebühren Vollstreckungsabwehrklage mit einstweilige Einstell

Badeschlappe26 hat geschrieben:Du rechnest doch ganz normal mit 3100 und 3104 ab. Ist doch ein normales Klageverfahren - auch wenn "Vollstreckungsabwehr-" davor steht.

Ob der Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV jetzt allerdings was extra auslöst, weiß ich nicht.
von Micsi11
09.04.2010, 18:48
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Musterschreiben für Entbindungserklärung vor Gericht...
Antworten: 1
Zugriffe: 931

Re: Musterschreiben für Entbindungserklärung vor Gericht...

Nun, ich würde mal sagen, Vater bleibt ja Kläger. Und wenn die Tochter im Termin mit schriftlicher Vollmacht vom Vater auftaucht, dass sie berechtigt ist, den Termin bzw. die Termine für ihn wahrzunehmen, dann meine ich, reicht das. Du könntest natürlich höchst vorsorglich beantragen, den Kläger von...
von Micsi11
23.03.2010, 19:36
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Gebühr für Vertretung im Einspruchsverfahren?
Antworten: 2
Zugriffe: 651

Re: Gebühr für Vertretung im Einspruchsverfahren?

Du bekommst nunmehr halt insgesamt eine 1,2 Terminsgebühr. Für das VU gibt es extra dann nichts.

Also 1,3 VG + 1,2 TG
von Micsi11
03.03.2010, 19:35
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Frage zur Kostenrechnung des Gerichts in einer Strafsache
Antworten: 1
Zugriffe: 583

Re: Frage zur Kostenrechnung des Gerichts in einer Strafsache

Also, für mich hören sich die Ausführungen des Bezirksrevisors nachvollziehbar an. Ich würde sagen, das geht in Ordnung.
von Micsi11
24.02.2010, 13:05
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Beweisverfahren Einigung mit einem Gegner
Antworten: 2
Zugriffe: 451

Re: Beweisverfahren Einigung mit einem Gegner

Natürlich. Und nicht vergessen, im selbständigen Beweisverfahren gibt es eine 1,5 Einigungsgebühr (trotz gerichtlicher Anhängigkeit eines Verfahrens).