Hallo ihr,
gibt es denn bei euch keine Gebührenstempler (so was Ähnliches wie GK-Marken)?
Wir kleben das immer auf Pfüb auf und dann geht das alles rucki-zucki. Habe auch noch nie Monierung wegen Gebührenstempler bekommen. Wir haben halt eine für Pfüb und eine für Aktengebühr (€ 12).
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- 27.11.2008, 17:38
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Also, wir machen die dann nicht in Klage mit geltend, wenn Beratungshilfe schon gewährt ist und evtl. auch abgerechnet. In den hiesigen Gerichtsbezirken müsst ihr euch dann halt die Hälfte der Beratungshilfegebühr (EUR 35,00) anrechnen lassen bei den PKH-Gebühren. Aber das geht ja noch. Weiß natürli...
- 26.11.2008, 17:13
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Natürlich darfst du die 12 € mitberechnen. Die sind nicht mit der Nr. 7000 abgegolten. Deine Berechnung halte ich ansonsten für korrekt. Das mit der Umsatzsteuer auf die Aktenversendungspauschale ist ja äußerst strittig. Da gibt es verschiedene Meinungen. Unser Steuerberater hat uns allerdings was ü...
- 25.11.2008, 18:35
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Hallo. Erhöhungsgebühr gibt es nur bei der Verfahrensgebühr. Für die 0,5 Terminsgebühr für VU gibt es die nicht. Du rechnest also ab: 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 nebst 0,3 Erhöhungsgebühr nach 1008, also 1,6 Verfahrensgebühr (MB-Gebühr geht darin ja auf, 0,5 Terminsgebühr nach 3105 2 x Auslagen (...
- 23.11.2008, 12:16
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Wäre auch für 91 a. Dann sind zwar alle drei Gerichtskosten verbraucht, aber es herrscht Klarheit. Außer, ihr einigt auch mit Gegenseite hinsichtlich der Gerichskosten (Kostenaufhebung zum Beispiel). Alternativ könnte Gegenseite schriftlich mitteilen, dass sie keinen Kostenantrag bei einer Klagrückn...
- 23.11.2008, 12:11
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