Liesel hat geschrieben:Die Erhöhung darf einen Gebührensatz von 2,0 nicht überschreiten - die 3200 darf daher mit Erhöhungen max. 3,6 betragen.
daaaaaaaaaanke
Liesel hat geschrieben:Die Erhöhung darf einen Gebührensatz von 2,0 nicht überschreiten - die 3200 darf daher mit Erhöhungen max. 3,6 betragen.