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- 15.10.2015, 15:41
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?
Das ändert aber nichts daran, dass im VB nur Zinsen bis 2.08.2006 tituliert sind. Es sei denn, dass sich diese Datumsangabe eben gerade nicht auf den Zinszeitraum bezieht, sondern auf den Zeitraum der Forderungsaufstellung (also der Zeitraum, in dem die Rechnungen erstellt worden sind), siehe dazu ...
- 15.10.2015, 15:26
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- Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?
Gesehen hab ich das auch noch nicht, deshalb frag ich ja so blöd
Meine Überlegung war halt, wenn das Gericht im VB explizit auf die Anlage verweist, wird sie wohl zum Titel dazu gehören. Ich lass mich aber gern eines besseren belehren, wenn dem nicht so ist
Meine Überlegung war halt, wenn das Gericht im VB explizit auf die Anlage verweist, wird sie wohl zum Titel dazu gehören. Ich lass mich aber gern eines besseren belehren, wenn dem nicht so ist
- 15.10.2015, 15:11
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- Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?
Welche Anlage? Das Foko? ist aber nicht Bestandteil des Titels Auch nicht, wenn auf dem VB steht "weitere Angaben zum Anspruch Anlage 1" (ganz unten am Ende der Seite)? Nicht falsch verstehen, ich will hier jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen oder dem Gericht auf Teufel komm raus Rech...
- 15.10.2015, 14:59
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- Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?
In der Aufstellung (Anlage) steht doch Zinssatz und Zinsbeginn mit drin. Vielleicht geht das Gericht davon aus, dass die Zinsen dann gemäß der Anlage fortlaufend berechnet werden.
- 15.10.2015, 13:34
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?
Ich denke, es kommt darauf an, ob sich der angegebene Zeitraum auf das Wort "Zinsen" oder auf "Forderungsaufstellung" bezieht.
Wirklich eindeutig finde ich die Formulierung im VB nicht und kann die Auffassung des GV durchaus nachvollziehen.
Wirklich eindeutig finde ich die Formulierung im VB nicht und kann die Auffassung des GV durchaus nachvollziehen.
- 23.09.2015, 13:08
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- Thema: Mahnbescheid per Fax
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Re: Mahnbescheid per Fax
Ich hab auch nur irgendwann mal durch Zufall gesehen, dass das da stehtsamsara hat geschrieben:Ich weiß. Ich habe mir diese Seite ehrlich gesagt noch nie richtig durchgelesen - nur so überflogenAuf der ersten Seite stehen die Hinweise des Gerichts, dass man den Bescheid nicht knicken darf
- 23.09.2015, 11:55
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Mahnbescheid per Fax
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Re: Mahnbescheid per Fax
Also ich hab immer pro Gericht bloß einen Umschlag gemacht. Da ist in neun Jahren auch nie was schief gegangen. Gerade bei Mahnbescheiden find ich das sonst auch echt Portoverschwendung, da man die ja in nem großen Umschlag verschicken muss, weil sie nicht geknickt werden dürfen. Und rein theoretisc...
- 23.09.2015, 11:52
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: E-Brief
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Re: E-Brief
Ich wusste doch, dass hier schnell genauer weitergeholfen wird
- 23.09.2015, 11:13
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: E-Brief
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Re: E-Brief
Das ist eine ähnliche Schnittstelle wie die in Word. Guck mal in den Dienstprogrammen, da kann man die aktivieren. Wo genau kann dir sicher jemand sagen, der mit dem Programm arbeitet, ich bekomm das nicht mehr genau zusammen, man vergisst so schnell... Mit dem Briefkopf kann man meines Wissens nach...
- 18.09.2015, 07:17
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: Pfüb/Vollstreckungskosten
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Re: Pfüb/Vollstreckungskosten
Also die RA-Gebühren für ZV-Auftrag und VA buchst du wie Laska schon geschrieben hat über Regelgebühren. RAM zieht sich den Gegenstandswert automatisch, den kann man normalerweise aber abändern, sollte er falsch sein. Es wird dann der Bruttobetrag der Geb. ausgewiesen, also nicht wie in deiner obige...