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von sunny84
15.10.2015, 15:41
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?

Das ändert aber nichts daran, dass im VB nur Zinsen bis 2.08.2006 tituliert sind. Es sei denn, dass sich diese Datumsangabe eben gerade nicht auf den Zinszeitraum bezieht, sondern auf den Zeitraum der Forderungsaufstellung (also der Zeitraum, in dem die Rechnungen erstellt worden sind), siehe dazu ...
von sunny84
15.10.2015, 15:26
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?

Gesehen hab ich das auch noch nicht, deshalb frag ich ja so blöd :lol:
Meine Überlegung war halt, wenn das Gericht im VB explizit auf die Anlage verweist, wird sie wohl zum Titel dazu gehören. Ich lass mich aber gern eines besseren belehren, wenn dem nicht so ist :)
von sunny84
15.10.2015, 15:11
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?

Welche Anlage? Das Foko? ist aber nicht Bestandteil des Titels Auch nicht, wenn auf dem VB steht "weitere Angaben zum Anspruch Anlage 1" (ganz unten am Ende der Seite)? Nicht falsch verstehen, ich will hier jetzt keine Diskussion vom Zaun brechen oder dem Gericht auf Teufel komm raus Rech...
von sunny84
15.10.2015, 14:59
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?

In der Aufstellung (Anlage) steht doch Zinssatz und Zinsbeginn mit drin. Vielleicht geht das Gericht davon aus, dass die Zinsen dann gemäß der Anlage fortlaufend berechnet werden.
von sunny84
15.10.2015, 13:34
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Zinsen im VB festgesetzt?
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Re: Zinsen im VB festgesetzt?

Ich denke, es kommt darauf an, ob sich der angegebene Zeitraum auf das Wort "Zinsen" oder auf "Forderungsaufstellung" bezieht.
Wirklich eindeutig finde ich die Formulierung im VB nicht und kann die Auffassung des GV durchaus nachvollziehen.
von sunny84
23.09.2015, 13:08
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Mahnbescheid per Fax
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Re: Mahnbescheid per Fax

samsara hat geschrieben:
Auf der ersten Seite stehen die Hinweise des Gerichts, dass man den Bescheid nicht knicken darf ;)
Ich weiß. Ich habe mir diese Seite ehrlich gesagt noch nie richtig durchgelesen - nur so überflogen :pfeif
Ich hab auch nur irgendwann mal durch Zufall gesehen, dass das da steht :pfeif
von sunny84
23.09.2015, 11:55
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Mahnbescheid per Fax
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Re: Mahnbescheid per Fax

Also ich hab immer pro Gericht bloß einen Umschlag gemacht. Da ist in neun Jahren auch nie was schief gegangen. Gerade bei Mahnbescheiden find ich das sonst auch echt Portoverschwendung, da man die ja in nem großen Umschlag verschicken muss, weil sie nicht geknickt werden dürfen. Und rein theoretisc...
von sunny84
23.09.2015, 11:52
Forum: RA-Micro Forum
Thema: E-Brief
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Re: E-Brief

Ich wusste doch, dass hier schnell genauer weitergeholfen wird :lol: :daumen
von sunny84
23.09.2015, 11:13
Forum: RA-Micro Forum
Thema: E-Brief
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Re: E-Brief

Das ist eine ähnliche Schnittstelle wie die in Word. Guck mal in den Dienstprogrammen, da kann man die aktivieren. Wo genau kann dir sicher jemand sagen, der mit dem Programm arbeitet, ich bekomm das nicht mehr genau zusammen, man vergisst so schnell... Mit dem Briefkopf kann man meines Wissens nach...
von sunny84
18.09.2015, 07:17
Forum: RA-Micro Forum
Thema: Pfüb/Vollstreckungskosten
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Re: Pfüb/Vollstreckungskosten

Also die RA-Gebühren für ZV-Auftrag und VA buchst du wie Laska schon geschrieben hat über Regelgebühren. RAM zieht sich den Gegenstandswert automatisch, den kann man normalerweise aber abändern, sollte er falsch sein. Es wird dann der Bruttobetrag der Geb. ausgewiesen, also nicht wie in deiner obige...