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- 14.02.2020, 10:59
- Forum: GKG
- Thema: Kostenfestsetzungsantrag
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Kostenfestsetzungsantrag
Folgendes: Wir waren Kläger: Protokoll vom LG Es gab eine Gerichtsverhandlung. Nach einer kleinen Unterbrechung schließen die Parteien auf Vorschlag des Gerichts folgenden Vergleich Vergleich: 1. Der Beklagte bezahlt an den Kläger zur Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche 500,00 €. 2. Von d...
- 14.02.2020, 10:52
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abschlussrechnung mit Einigungsgebühr
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Re: Abschlussrechnung mit Einigungsgebühr
aber was bezahlt wurde. ziehe ich auch ab?
- 14.02.2020, 10:32
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abschlussrechnung mit Einigungsgebühr
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Re: Abschlussrechnung mit Einigungsgebühr
Noch kurz was dazu es liegt ein Vergleichsmehrwert vor, muss man da was beachten
- 14.02.2020, 10:22
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abschlussrechnung mit Einigungsgebühr
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Abschlussrechnung mit Einigungsgebühr
Folgender Sachverhalt: Wir haben ein Berufungssache gehabt. Wir haben da schon mal eine Vorschussrechnung gestellt. 3200 3202 7002 7000 7003 7005 7008 wurde auch bezahlt. Jetzt soll ich eine Abschlussrechnung erstellen. Führe da ich nochmal alles auf? Plus Einigungsgebühr? Welche Einigungsgebühr? We...
- 12.02.2020, 14:23
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Apraxa Abrechnung Erstberatung
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Re: Apraxa Abrechnung Erstberatung
Vielen Dank
- 11.02.2020, 10:11
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Apraxa Abrechnung Erstberatung
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Apraxa Abrechnung Erstberatung
Wir sind eine APRAXA Kanzlei. Wir haben eine Gebühr von 226,10 € für die Erstberatung. Ich soll jetzt mit der Rechtsschutz abrechnen. Wie mach ich das? Ich habe hier nur einen Fresszettel von meiner Vorgängerin bekommen mit "Beratung: 80 €. Mehrere Gespräche 120,00 €." Wie wird das jetzt a...
- 07.02.2020, 16:23
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung mit der RSV
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Re: Abrechnung mit der RSV
Vielen lieben Dank. Schönes Wochenende
- 07.02.2020, 16:19
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung mit der RSV
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Re: Abrechnung mit der RSV
Gegenstandswert: 6.000,00 € 1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG 460,20 € abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,65 gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG -230,10 € 1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG 424,80 € 1,0 Einigungsgebühr (...
- 07.02.2020, 16:02
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung mit der RSV
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Re: Abrechnung mit der RSV
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG 460,20 € 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 460,20 € abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,65 gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG -230,10 € 1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG 424,80 €...
- 07.02.2020, 15:32
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung mit der RSV
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Re: Abrechnung mit der RSV
Ok, also ich rechne wie folgt ab
3100
3104
2300
1003
???
Da SB schon zu einem früher Zeitpunkt abgerechnet wurde nicht nochmals.
Und was ist mit der Rechnung aus August? Die die RSV schon beglichen hat. Wir diese hier abgezogen? Hier wurde bereits die 2300 berechnet.
3100
3104
2300
1003
???
Da SB schon zu einem früher Zeitpunkt abgerechnet wurde nicht nochmals.
Und was ist mit der Rechnung aus August? Die die RSV schon beglichen hat. Wir diese hier abgezogen? Hier wurde bereits die 2300 berechnet.