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von Zaubermaus007
03.05.2011, 15:26
Forum: PKH & Co. KG
Thema: VKH elterliche Sorge und einstweilige Anordnung
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Re: VKH elterliche Sorge und einstweilige Anordnung

Das ist klar, weil der Wert der Einigung auch 3.000 EUR beträgt. Der Wert des Vergleichs wird nur gesondert festgesetzt, wenn er vom Streitwert abweicht.
von Zaubermaus007
03.05.2011, 15:20
Forum: PKH & Co. KG
Thema: VKH elterliche Sorge und einstweilige Anordnung
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Re: VKH elterliche Sorge und einstweilige Anordnung

Und Zaubermaus, :thx, wieder was Neues gelernt.... Gerne, freu mich immer, wenn ich hier auch mal was weiß! @Birne: Ich geh nun davon aus, dass ihr 2 Verfahren hattet: die Hauptsache elterliche Sorge und das Verfahren nach § 1666 BGB (eA). Du kannst m.E. beide Verfahren ganz normal gesondert abrech...
von Zaubermaus007
03.05.2011, 14:40
Forum: PKH & Co. KG
Thema: VKH elterliche Sorge und einstweilige Anordnung
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Re: VKH elterliche Sorge und einstweilige Anordnung

1) Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht eine einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge OHNE ANTRAG erlässt Doch im Verfahren nach § 1666 BGB (Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls). Allerdings hab ich das mit der einstweiligen Anordnung und dem Nachbarsjungen nun auch nicht wirklic...
von Zaubermaus007
27.04.2011, 14:15
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Familienrecht
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Re: Abrechnung Familienrecht

Wenn du keinen Mehrwert hast und der Meinung bist, dass das so seine Richtigkeit hat, würde ich so abrechnen wie du schon in #10 vorgeschlagen hast. Vielleicht gab es auch keinen Mehrwert, weil es über den Zugewinn so mitgeregelt wurde... :?:
von Zaubermaus007
27.04.2011, 13:20
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Familienrecht
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Re: Abrechnung Familienrecht

Ne, das sollte nur heißen, dass vermutlich der damals zu zahlende Unterhalt vom Nettoeinkommen des Mannes abgezogen wurde. Das begründet lediglich die Höhe des Wertes für die Scheidung, sagt aber nix über den Unterhalt...
von Zaubermaus007
27.04.2011, 13:10
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Klagerücknahme
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Re: Klagerücknahme

Ja, 1 Gebühr nach Nr. 1211 GKG.
von Zaubermaus007
20.04.2011, 14:50
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Versorgungsausgleich abgetrennt
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Re: Abrechnung Versorgungsausgleich abgetrennt

Adora Belle hat geschrieben:Ist aber noch nicht rechtskräftig. Ruf doch mal beim Gericht an und frag, wie die das sehen. Ggf. kannst Du den Antrag noch stellen.
Aber die Instanz ist beendet, egal ob rechtskrätig oder nicht. Ich würde allerdings auch beim Gericht anrufen, bestimmt kannst du den Antrag noch fix stellen.
von Zaubermaus007
20.04.2011, 10:20
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Familiensachen
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Re: Abrechnung Familiensachen

Wie niva: Die Erhöhungsgebühr bekommst du nicht. Jedes Kind und die Frau haben einen eigenen Unterhaltsanspruch, deshalb ist es nicht derselbe Gegenstand.
von Zaubermaus007
19.04.2011, 16:04
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Versorgungsausgleich abgetrennt
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Re: Abrechnung Versorgungsausgleich abgetrennt

Mit deiner Abrechnung hab ich mich jetzt nicht wirklich beschäftigt, s. den Link von Kitty. Da die BGH-Entscheidung aber relativ neu ist, haben wir den Anwälten meist Gelegenheit gegeben, noch fix VKH zu beantragen...