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von 148
14.08.2012, 09:14
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Klage=>Vergleich
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Re: Klage=>Vergleich

genau, wenn kein Termin war. Da hab ich leider keine Ahnung .. das kann meiner Meinung nach nicht sein :D die haben sich sicher vertippt. Ist ja nicht so ganz abwegig. Eine 0 zu viel und passiert ises :D
von 148
14.08.2012, 09:06
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Klage=>Vergleich
Antworten: 25
Zugriffe: 3547

Re: Klage=>Vergleich

Ich würde mir den/die Streitwerte festsetzen lassen. Wieso aufeinmal 175.000,00 EUR kann ich auch nicht erklären. Vielleicht ein Schreibfehler?

Auf jeden Fall bekommst du die 3100, ggf. die Terminsgebühr (3104) & die Einigungsgebühr gerichtlich (1003 ist das glaube ich)
von 148
14.08.2012, 08:26
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Kostenausgleichsantrag
Antworten: 9
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Kostenausgleichsantrag

Hi zusammen, habe ein kleines Problem .. Kurze Sachverhaltsschilderung: Wir machen für den Mandanten einen Schmerzensgeldanspruch geltend bei der gegnerischen Versicherung. Außergerichtlich hat es nicht geklappt. Die (Gegner) haben lediglich einen Vorschuss auf unsere Rechtsanwaltskosten gezahlt. (a...