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- 23.09.2010, 15:19
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KAA für Mahn- und Klageverfahren
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Re: KAA für Mahn- und Klageverfahren
Liesel, ich glaub ich seh grad den Wald vor lauter Bäumen nicht. Also, ich hab jetzt den KAA fertig, so wie wirs vorhin besprochen hatten. Aber dann hab ich die Gesamtabrechnung an den Mandanten gemacht (auch so wie wir es vorhin besprochen hatten) und mir ist Folgendes nicht ganz klar: Im KAA hab i...
- 23.09.2010, 11:49
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KAA für Mahn- und Klageverfahren
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Re: KAA für Mahn- und Klageverfahren
Genau, KAA ab Mahnverfahren, das ist klar.
Aber das mit der Nicht-Anrechnung der GG im KAA hab ich verpeilt....15 a, richtig? *zwinka*
Aber das mit der Nicht-Anrechnung der GG im KAA hab ich verpeilt....15 a, richtig? *zwinka*
- 23.09.2010, 11:41
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KAA für Mahn- und Klageverfahren
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Re: KAA für Mahn- und Klageverfahren
Danke Liesel! Und ich muss wirklich die komplette Mahnverfahrensgebühr anrechnen, wenn ich doch schon die hälftige GG auf die MV-Gebühr angerechnet hab???
- 23.09.2010, 11:31
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: KAA für Mahn- und Klageverfahren
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KAA für Mahn- und Klageverfahren
Liebe Forenos, ich brauch mal wieder Eure Hilfe....;-) Ich soll Kostenausgleichung beantragen und die Akte vollständig abrechnen. Folgender Sachverhalt. Forderung aus Mietverhältnis, GW 660,65 € Kurzes außergerichtliches Schreiben. Meine KoRe hierfür: (die nehme ich natürlich nicht mit in den KAA, s...
- 08.09.2010, 13:43
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Mindestgebühr
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Re: Mindestgebühr
Ah, jetzt hab ich mich aber blöd ausgedrückt, sorry.
Bin jetzt auch bei 14,28 € mit allem Drum und Dran.
Nochmal Danke!
Bin jetzt auch bei 14,28 € mit allem Drum und Dran.
Nochmal Danke!
- 08.09.2010, 13:39
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Mindestgebühr
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Re: Mindestgebühr
Ja, mit PET und USt. kommt man auf 10,00 €. Aber ich glaube es geht um die MindestGEBÜHR.
Grazie
Grazie
- 08.09.2010, 13:31
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Mindestgebühr
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Mindestgebühr
Hallo Freunde,
ganz blöde Frage:
Wenn ich die Gebühr 3309 VV RVG für die Vollstreckungsandrohung bei einem GW von 155,29 € errechne; komme ich auf 7,50 €.
Mindestgebühr ist aber 10,00 € - auch hier, richtig?
ganz blöde Frage:
Wenn ich die Gebühr 3309 VV RVG für die Vollstreckungsandrohung bei einem GW von 155,29 € errechne; komme ich auf 7,50 €.
Mindestgebühr ist aber 10,00 € - auch hier, richtig?
- 25.08.2010, 16:27
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Nullplan zustimmen?
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Re: Nullplan zustimmen?
Okay....also danke nochmal!
- 25.08.2010, 16:08
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Nullplan zustimmen?
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Re: Nullplan zustimmen?
Ich dachte übrigens immer, dass die Schuldner wenigstens einen kleinen monatlichen Betrag zahlen müssen?!
- 25.08.2010, 15:54
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Nullplan zustimmen?
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Re: Nullplan zustimmen?
Danke Luzzi!
Sowas Ähnliches hab ich auch gedacht als ich den Plan gelesen hab
Das muss man ja sicher auch nicht weiter begründen....
kannst Du mir dann noch sagen wie der weitere Ablauf ist? Oder wo ich darüber was Gutes zu lesen finde?
Sowas Ähnliches hab ich auch gedacht als ich den Plan gelesen hab
Das muss man ja sicher auch nicht weiter begründen....
kannst Du mir dann noch sagen wie der weitere Ablauf ist? Oder wo ich darüber was Gutes zu lesen finde?