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- 29.12.2017, 09:55
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Nur Grundgebühr
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Re: Nur Grundgebühr
Ja, die bisher angefallenen Kosten, um eine Vorschussrechnung zu senden. Wenn nun auf anwaltliche "Anregung" das Verfahren eingestellt wird - was kann man dann sonst noch geltend machen? Verfahrensgebühr ja wohl nicht, da die Anklageschrift schon da ist und ein Termin ja nicht stattfindet.
- 28.12.2017, 08:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Nur Grundgebühr
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Re: Nur Grundgebühr
Wir werden beantragen, dass die Anklage wegen Geringfügigkeit nicht zugelassen wird. Das geschah aber bisher nicht
- 27.12.2017, 14:38
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Nur Grundgebühr
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Nur Grundgebühr
Hallo, zu uns kam eine Azubine, welche beschuldigt wurde, einen geringen Eurobetrag gestohlen zu haben. Sie brachte ein Gerichtsschreiben mit, in welchem ihr die Möglichkeit zum Vorbringen von Einwänden gegen die Zulassung der Anklageschrift eingeräumt wurde. Wie ist das Abzurechnen. Verfahrensgebüh...
- 28.11.2017, 10:54
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühr RZV nach MB
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Re: Gebühr RZV nach MB
Welche Gebühr leistet wer freiwillig? Also wer soll es denn dann zahlen, der Mandant? Der bat ja nicht um Ratenzahlung.
- 28.11.2017, 08:59
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühr RZV nach MB
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Re: Gebühr RZV nach MB
OK, verstanden. Also eine 1,0 Gebühr aus dem vollen Betrag. Danke
- 27.11.2017, 09:39
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühr RZV nach MB
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Re: Gebühr RZV nach MB
Also zusammengefasst:
Wenn nach Beantragung des MB auf die Beantragung des VB deshalb verzichtet wird, weil der Schuldner anfragt, ob er Raten zahlen kann, was ihm gestattet wird, bekommt man eine 1,0 Gebühr als 20 % der Streitsumme? Richtig?
Wenn nach Beantragung des MB auf die Beantragung des VB deshalb verzichtet wird, weil der Schuldner anfragt, ob er Raten zahlen kann, was ihm gestattet wird, bekommt man eine 1,0 Gebühr als 20 % der Streitsumme? Richtig?
- 05.10.2017, 09:00
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Wohin mit den Mahnkosten
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Wohin mit den Mahnkosten
Guten Morgen,
wenn auf einen MAhnbescheidsantrag der Gegner Widerspruch einlegt, muss man eine Anspruchsbegründung fertigen.
Wo beantragt man die Mahnkosten? (5 Euro) Nebenforderung - Klageantrag zu 2.?
Danke
wenn auf einen MAhnbescheidsantrag der Gegner Widerspruch einlegt, muss man eine Anspruchsbegründung fertigen.
Wo beantragt man die Mahnkosten? (5 Euro) Nebenforderung - Klageantrag zu 2.?
Danke
- 16.08.2017, 11:52
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: 0,65 Gebühr Abzug im KFA
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Re: 0,65 Gebühr Abzug im KFA
Vielen Dank Euch allen
- 14.08.2017, 15:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: 0,65 Gebühr Abzug im KFA
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Re: 0,65 Gebühr Abzug im KFA
Ok, jetzt bitte nochmal von vorn, sonst blick ich nicht (mehr) durch. :oops: Doch, die Gegenseite hat außergerichtliche Anwaltskosten bezahlt. 334,75 Euro. 1. Das dürfte brutto sein. Richtig? 2. Was genau ist hier abgerechnet worden? 3. Was davon ist ins Klageverfahren übergegangen? Also jetzt ganz...
- 14.08.2017, 12:46
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: 0,65 Gebühr Abzug im KFA
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Re: 0,65 Gebühr Abzug im KFA
Sorry, ich bin zu doof -
Das sind verschiedene Beträge:
In der Klage wurden 157,79 Euro als Nebenforderung eingeklagt.
Geschäftsgebühr bei 1698,73 Euro Streitwert sind aber 195 Euro
Wovon nehme ich jetzt die Hälfte? Im Ergebnis 78,90 Euro oder 97,50 Euro?
1000 Dank für die Hilfe.
Das sind verschiedene Beträge:
In der Klage wurden 157,79 Euro als Nebenforderung eingeklagt.
Geschäftsgebühr bei 1698,73 Euro Streitwert sind aber 195 Euro
Wovon nehme ich jetzt die Hälfte? Im Ergebnis 78,90 Euro oder 97,50 Euro?
1000 Dank für die Hilfe.