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- 10.03.2022, 18:35
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung von Erstattungen gesetzlicher Krankenkasse
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Re: Pfändung von Erstattungen gesetzlicher Krankenkasse
Habe eine alte Entscheidung gefunden: ZPO § 850 b a) Zu den Bezügen im Sinne des § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO gehören auch einmalige Ansprüche des Schuldners gegen einen privaten Krankenversicherungsträger, die auf Erstattung der Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichtet sind...
- 07.03.2022, 18:47
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsversteigerung - Kosten + RA Gebühr
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Re: Zwangsversteigerung - Kosten + RA Gebühr
Hallo, wenn die Zwangssicherungshypothek vor dem Versteigerungsvermerk eingetragen wurde, ist der Mandant Beteiligter § 9 ZVG und wird mit Hauptsache und laufenden Zinsen berücksichtigt. Rückständige Zinsen müssen angemeldet werden. Ich empfehle einfach das Recht nebst allen Zinsen und Kosten formlo...
- 27.02.2022, 11:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsversteigerung-Sicherungshypotheken
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Re: Zwangsversteigerung-Sicherungshypotheken
Hallo, 1. der ZV-Vermerk im Grundbuch ist keine Grundbuchsperre. Dieser hat gem. §§ 23 Abs. 1 ZVG, 135 BGB die Wirkung eines relativen Veräußerungsverbots. Eintragungen nach dem ZV Vermerk sind durchaus möglich. 2. Gem. § 9 Nr. 1 ZVG werden die nach den ZV-Vermerk eingetragenen Rechte nicht berücksi...
- 23.02.2022, 08:46
- Forum: Zwangsvollstreckung / Insolvenzrecht
- Thema: Zwangsversteigerung für Anfänger
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Zwangsversteigerung für Anfänger
Geiselmann / Kreutzkam
Zwangsversteigerung für Anfänger
Buch. Softcover
2., vollständig überarbeitete Auflage. 2022
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-77901-5
45 €
s. Geiselmann
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s. Geiselmann
- 01.02.2022, 13:22
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Erneuter Pfüb
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Re: Erneuter Pfüb
§ 836 Abs. 2 ZPO
Der Überweisungsbeschluss gilt, auch wenn er mit Unrecht erlassen ist, zugunsten des Drittschuldners dem Schuldner gegenüber so lange als rechtsbeständig, bis er aufgehoben wird und die Aufhebung zur Kenntnis des Drittschuldners gelangt.
S. Geiselmann
Der Überweisungsbeschluss gilt, auch wenn er mit Unrecht erlassen ist, zugunsten des Drittschuldners dem Schuldner gegenüber so lange als rechtsbeständig, bis er aufgehoben wird und die Aufhebung zur Kenntnis des Drittschuldners gelangt.
S. Geiselmann
- 30.01.2022, 16:39
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Erbteil
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Re: Pfändung Erbteil
Hallo, Drittschuldner sind die weiteren Erben Anspruch G: Gepfändet wird der angebliche Nachlass- (Miterben-) Anteil des Schuldners an dem Nachlass des am... in..... verstorbenen...zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses. Drittschuldner sind die anderen Miterben (ist der Test...
- 18.01.2022, 16:31
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden
- Antworten: 7
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Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden
Die Pfändung ist erst nach der Zuschlagserteilung möglich.
S. Geiselmann
S. Geiselmann
- 17.01.2022, 18:21
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden
- Antworten: 7
- Zugriffe: 1373
Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden
PfüB erstellen Anspruch G: Gepfändet wird der angebliche Erlösüberschuss, der dem Schuldner nach Erteilung des Zuschlags in dem Verfahren zur Zwangsversteigerung seines Grundstücks in Musterstadt, Saumweg 10 (Flst. …, Aktenzeichen K …/21 Amtsgericht Musterstadt) nach Wegfertigung aller gemäß § 10 ZV...
- 16.01.2022, 21:22
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Rücknahme einer Vorpfändung
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Re: Rücknahme einer Vorpfändung
Die Vorpfändung wird unwirksam durch Zeitablauf oder gem. § 847 ZPO durch Verzicht.
Wenn die Monatsfrist noch läuft würde ich zu § 847 ZPO tendieren.
S. Geiselmann
Wenn die Monatsfrist noch läuft würde ich zu § 847 ZPO tendieren.
S. Geiselmann
- 16.01.2022, 21:15
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden
- Antworten: 7
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Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden
Es handelt sich um ein drittschuldnerloses Recht. Das Gericht oder der verfahrensleitende Rechtspfleger sind keine Drittschuldner!
Nach erfolgter Pfändung diese beim Versteigerungsgericht vor dem Verteilungstermin anmelden.
S. Geiselmann
Nach erfolgter Pfändung diese beim Versteigerungsgericht vor dem Verteilungstermin anmelden.
S. Geiselmann